Das EU-Parlament hat sich auf Maßnahmen geeinigt, um die Reparatur von Waren wie Waschmaschinen, Fernsehern oder Smartphones zu verbessern. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 590 zu 15 Stimmen für ein Recht auf Reparatur und einen Gesetzentwurf, wonach die gesetzliche Garantie um ein weiteres Jahr verlängert wird. Zudem sollen EU-Länder ermutigt werden, Anreize für Reparaturen zu schaffen.
Die EU-Kommission hatte im März das neue Gesetz vorgeschlagen. Dieses soll Verkäufer verpflichten, ein Produkt innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantiezeit kostenlos zu reparieren, wenn die Kosten nicht höher sind als die eines Ersatzprodukts. Zudem müssen Reparaturen für Waren zwischen fünf und zehn Jahren nach dem Verkauf angeboten werden. Ersatzteile sollen dafür lange und kostengünstig vorgehalten werden müssen. Außerdem soll es leicht zugängliche Reparaturdienste geben.
Die Europaabgeordneten wollen Anreize schaffen, damit Verbraucher sich auch wirklich für die Reparatur und gegen ein Neugerät entscheiden. So sollen sie während der Wartezeit ein Ersatzgerät erhalten und die Garantie soll nach einer Reparatur um ein Jahr verlängert werden.
Ziel: Müllvermeidung
Durch die neue Regelung soll auch Müll vermieden werden. Durch ausrangierte Produkte, die repariert werden könnten, entstehen nach EU-Angaben jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall in der Union. Verkäufer sollen daher verpflichtet werden, innerhalb der Garantiezeit eine Reparatur anzubieten. Ein Ersatz ist nur dann vorgesehen, wenn die Reparatur teurer wäre als ein neues Gerät.
"Die Menschen wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig", sagte der Verhandlungsführer des Parlaments und verbraucherschutzpolitische Sprecher der Europa-SPD, Rene Repasi. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Grüne) sagte, nur ein verbraucherfreundliches Reparaturrecht könne eine echte Veränderung zu nachhaltigem Konsumverhalten bewirken.
Verbraucherzentralen begrüßen Entscheidung
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) begrüßte die Entscheidung. Das Gesetz könne die Reparatur von Geräten erleichtern. Die Verbraucherschützer forderten, Hersteller zu verpflichten, auch im Anschluss an die Garantie Reparaturen für alle Produkte zu ermöglichen. Bisher sehen die Vorschläge von Kommission und Parlament eine Reparaturpflicht nur für bestimmte Produktgruppen vor. Der vzbv begrüßte, dass der Vorschlag des EU-Parlaments zumindest vorsieht, dass die Liste künftig um weitere Produktgruppen ergänzt werden kann.
Nach der Abstimmung im EU-Parlament beginnen die abschließenden Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut des Gesetzestextes mit dem Rat der EU, dem Gremium der EU-Mitgliedsstaaten, und der EU-Kommission. Diese beginnen voraussichtlich am 7. Dezember. Das Gesetz soll noch vor den Europawahlen 2024 verabschiedet werden.
Mit Informationen von epd, AFP und Reuters.
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