Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nun auch eine Haushaltssperre für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung erlassen. Das erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Danach dürfen die Ministerien keine zusätzlichen Ausgaben mehr aus diesem Sondervermögen veranlassen.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem anderen Sondervermögen, dem Klima- und Transformationsfonds. Karlsruhe hatte der Bundesregierung am vergangenen Mittwoch untersagt, 60 Milliarden Euro aus nicht genutzten Corona-Krediten für den Klimafonds umzuwidmen. Noch am selben Tag hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner diesen Fonds für alle weiteren Ausgaben gesperrt, Montagabend auch weite Teile des regulären Bundeshaushalts. Die einzelnen Ressorts dürfen jetzt nur noch bereits laufende Projekte weiterfinanzieren.
Strom- und Gaspreisbremsen von Sperre nicht betroffen
Aus dem jetzt ebenfalls gesperrten Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert die Ampel-Koalition unter anderem die aktuellen Strom- und Gaspreisbremsen für Industrie und Verbraucher. Sie sind gerade bis Ende März nächsten Jahres verlängert worden und von der Sperre nicht betroffen. Gekostet haben diese Hilfen in diesem Jahr bisher rund 30 Milliarden Euro.
Als Folge des Karlsruher Urteils muss die Bundesregierung künftig alle Klimaschutz-Ausgaben aus dem regulären Haushalt bestreiten. Rechtsexperten prüfen jetzt, ob der laufende Haushalt für dieses Jahr und der geplante Etat für 2024 ebenfalls verfassungswidrig sind, weil sie Zuschüsse aus den umstrittenen Sonderfonds enthalten.
Scholz' "Doppel-Wumms" wackelt
Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung der Energiekrise in der Folge des Ukraine-Kriegs mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem nicht nur die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert, sondern auch Stützungsmaßnahmen für Firmen und wichtige Gasimporteure. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach damals von einem "Doppel-Wumms".
Für die Finanzierung des noch bis Mitte 2024 laufenden WSF nutzte die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klimafonds KTF, das vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war. Dabei wurden Kreditermächtigungen in einem Jahr für Auszahlungen in den Folgejahren aufgenommen. Durch dieses Vorgehen konnte Lindner ab 2023 formal wieder die Schuldenbremse einhalten.
Regierung erwägt Aussetzung der Schuldenbremse
Die Bundesregierung erwägt nun für 2023 nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Damit seien aber keine neuen Ausgaben verbunden, betonte ein Regierungsvertreter. Vielmehr würden die aus früheren Kreditermächtigungen erfolgten Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf eine sichere Grundlage gestellt. Der WSF werde zum Jahresende 2023 eingestellt. Final geklärt sei dieser Plan aber noch nicht, hieß es.
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