Kinderarbeit: Zwölfjähriger in der Metallproduktion in Bangladesch
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EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

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EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Regelung, mit der Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden können.

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Auf den letzten Metern der Legislaturperiode hat das Europäische Parlament die EU-Lieferkettenrichtlinie abgesegnet. Die Abgeordneten beschlossen in Straßburg eine abgeschwächte Version des Gesetzes - der ursprüngliche Kompromiss war unter anderem an einer Blockade der FDP gescheitert.

Das Gesetz soll Unternehmen europaweit für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nehmen. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren. 

Heftige Debatten auch in der Bundesregierung

Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während Teile der Wirtschaft und die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnten, sehen SPD, Grüne und Menschenrechtsorganisationen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten: Wenn beispielsweise große Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können. 

Zustimmung der EU-Staaten sehr wahrscheinlich

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP enthalten hatte; eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme. Die Bundesregierung findet bei wichtigen EU-Gesetzen immer wieder keine gemeinsame Position und muss sich deswegen bei entscheidenden Abstimmungen enthalten, was in Straßburg und Brüssel mittlerweile als "German Vote" bekannt ist.

Betroffen sind jetzt nur noch größere Unternehmen

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind - vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten - weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher. 

Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen. Es war 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft getreten, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden. Das deutsche Lieferkettengesetz schließt eine zivilrechtliche Haftung explizit aus. 

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Lieferkettengesetz: Gewalt gegen LKW-Fahrer
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