Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht das Gericht in Gefahr, wenn Demokratiefeinde die Regierung in Deutschland stellen. Er forderte deshalb eine Änderung des Grundgesetzes. Damit sollte deutlich werden, dass das Gericht als Verfassungsorgan des Bundes gleichrangig mit den vier anderen Verfassungsorganen zu betrachten sei, sagte Papier der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Das wäre wichtig zur klaren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts und zur stärkeren Sicherung der Unabhängigkeit dieses Organs von der Exekutive."
Grundgesetz soll Richter schützen
Konkret sprach sich der 80-Jährige dafür aus, Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Verfassung zu verankern. Der Paragraf betont die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts. Weitere Aspekte, die laut Papier ins Grundgesetz gehören, sind die Regelungen über die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern und deren begrenzte Amtszeit von zwölf Jahren.
"Mit einer solchen Regelung würde man sicherstellen, dass nicht mit einfachen Mehrheiten Richter berufen und die Amtszeit verkürzt oder vorzeitig beendet werden können", sagte der Verfassungsrechtler der "Rheinischen Post". Das sei "das Mindeste, was man fordern sollte".
Papier warnt vor Grundrechtsentzug für Björn Höcke
Kritisch äußerte sich Papier unterdessen zu einer Petition, die den Entzug von Grundrechten für den AfD-Politiker Björn Höcke fordert. "In der Literatur ist umstritten, ob das aktive und passive Wahlrecht, also vor allem die Wählbarkeit, überhaupt aberkannt werden kann", sagte er. Auch wegen vieler ungeklärter Fragen würde Papier "zur Vorsicht raten, ein solches Verfahren in Karlsruhe einzuleiten". Das Verhältnis zwischen Nutzen und Belastungen, die damit einhergingen, wäre "fragwürdig".
Eine gegen Höcke gerichtete Online-Petition hatte am Dienstag nach zwei Monaten die Marke von einer Million Unterschriften überschritten. Die Petition fordert, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes stellt. Gemäß dieses Artikels können demjenigen einzelne Grundrechte genommen werden, der diese "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht".
Mit Informationen von AFP
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