Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
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Faeser und Juristen besorgt um Schutz des Verfassungsgerichts

Faeser und Juristen besorgt um Schutz des Verfassungsgerichts

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere juristische Fachverbände haben Sorgen um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Das entsprechende Gesetzesvorhaben müsse trotz des Koalitionsbruchs vorangetrieben werden.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere juristische Fachverbände haben eindringlich dafür geworben, das Gesetzesvorhaben für die Absicherung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts trotz des Koalitionsbruchs zu Ende zu bringen. "Es ist sehr wichtig, diese gemeinsam mit der Union formulierten absolut notwendigen Änderungen noch in dieser Wahlperiode zu beschließen", sagte Faeser der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Sie betonte, dass es sich dabei um eine "wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie" handle.

Juristen: Schutz des Gerichts darf nicht am parteipolitischen Streit scheitern

Auch acht juristische Verbände schlossen sich dem Aufruf an. In einer gemeinsamen Erklärung forderten unter anderem auch der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Juristinnenbund einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. 

"Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Ampel scheitern würde", hieß es in der Erklärung, die auch der Deutsche Juristentag, die Neue Richtervereinigung, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen unterstützten.

"Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist von herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Matthias Schröter. Er forderte "alle Parteien der demokratischen Mitte" auf, sich dafür einzusetzen, die Reform noch vor den anstehenden Neuwahlen zu beschließen.

Amtszeit, Altersgrenze und Co.: Was das Gesetzesvorhaben vorsieht

Das Gesetzesvorhaben, über das SPD, Grüne, FDP und Union lange verhandelt hatten, sieht unter anderem vor, bestimmte Strukturen des Verfassungsgerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehören die Zahl der Richterinnen und Richtern sowie deren maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Weitere Aspekte sind der Ausschluss der Wiederwahl von Richtern, die Bindungswirkung der Entscheidungen und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts.

Ziel ist es, das Gericht besser vor politischer Einflussnahme zu schützen. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Faeser: Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können

Bei der ersten Beratung im Bundestag im Oktober hatte sich einzig die AfD gegen die von SPD, Grünen, FDP und Union gemeinsam vorgelegten Pläne, die das Bundesverfassungsgericht widerstandsfähiger machen sollen, ausgesprochen. Notwendig sei die geplante Reform, da inzwischen sichtbar werde, "dass die Parteien an den politischen Rändern stärker werden", sagte damals in der Debatte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU).

Für kommende Woche hatte der Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen angesetzt. Die Entwürfe seien ein "starker Ausdruck gemeinsamer Verantwortung für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie", sagte Faeser der Zeitung. "Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können."

Änderung benötigt Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es bestimmt Zuständigkeiten und Grenzen für das Handeln des Staates. Besondere Bedeutung hat es für die Durchsetzung der Grundrechte. 

Bisher sind Änderung, die theoretisch das Risiko einer Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Da dies auch für die nun angestrebte Reform gilt, war die damals noch bestehende Ampel-Koalition gezwungen, die oppositionelle Union dafür ins Boot zu holen. 

Mit Informationen von dpa, epd und AFP

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