Infotafel zum "Compact"-Magazin bei der Vorstellung des bayerischen Verfassungsschutzberichts 2022, aufgenommen am 24.04.23.
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Infotafel zum "Compact"-Magazin bei der Vorstellung des bayerischen Verfassungsschutzberichts 2022, aufgenommen am 24.04.23.

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Faeser verbietet rechtsextremes "Compact"-Magazin

Bundesinnenministerin Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten, ein wichtiges Sprachrohr der Neuen Rechten. Jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten ist untersagt. Seit dem Morgen durchsucht die Polizei mehrere Räumlichkeiten der Organisation.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte "Compact"-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Schon 2022 urteilte der Nachrichtendienst, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft".

Innenministerin Faeser: "Es hetzt auf unsägliche Weise"

"Es hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie", erklärte Faeser am Dienstagmorgen in Berlin. Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

"Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen", erläuterte die Ministerin. "Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden."

"Compact-Magazin" zentraler Akteur bei der Vernetzung Rechtsextremer

Die zentrale Rolle der "Compact-Magazin GmbH" liege in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten", so die Bundesinnenministerin. Die "Compact-Magazin GmbH" sei zudem ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der "Neuen Rechten". So weise die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf.

Die Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens sind laut Bundesinnenministerium das monatlich erscheinende "Compact-Magazin" mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal "Compact-TV". Daneben ist die "Compact-Magazin GmbH" in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen Online-Shop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen vertrieben werden.

Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten

Es sei zu befürchten, dass Konsumenten durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagierten, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert würden. Das Verbot untersage jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen seien Straftaten.

Mit Informationen von dpa, Reuters und KNA

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