Darum geht’s:
- Im Normalfall muss man vier Jahre lang Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär sein, um eine Altersversorgung zu erhalten.
- Wenn der Bundestag aufgelöst wird oder dem Kanzler das Misstrauen ausspricht, dann reichen dafür auch zwei Jahre.
- Ein früherer Wahltermin als im März würde für die meisten Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung nichts an ihrer Altersversorgung ändern.
Knapp drei Jahre ist es her, dass die Bundesministerinnen und -minister der Ampel-Regierung vereidigt wurden. Seit dem 08. Dezember 2021 gab es einige Veränderungen im Kabinett, Boris Pistorius ersetzte zum Beispiel Christine Lambrecht (beide SPD) als Verteidigungsminister. Den größten Umbau gab es vergangene Woche: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entließ Finanzminister Christian Lindner (FDP), zwei andere FDP-Minister traten zurück, die Ampel-Koalition war damit beendet.
Scholz strebt nun eine Neuwahl des Bundestags an. Dazu will er die Vertrauensfrage im Parlament stellen und dafür sorgen, dass der Bundestag aufgelöst wird. Als Wahltermin ist der 23. Februar geplant. Zuvor hatte Scholz in seiner ersten Rede nach dem Ampel-Aus einen Termin im März ins Spiel gebraucht, CDU und CSU forderten daraufhin eine frühere Wahl im Januar.
Falschbehauptungen über Wahltermin und Minister-Ruhegehalt
Über die Motive dieser Terminfindung wird in den sozialen Netzwerken viel gemutmaßt – und manche Nutzer verbreiten in diesem Zuge auch falsche Behauptungen. Zum Beispiel rund um die Altersversorgung der Bundesminister, genannt Ruhegehalt. Sie behaupten, die Neuwahl solle hinausgezögert werden, damit entsprechende Ansprüche gelten, auch für die FDP-Minister.
Das ist logisch falsch, da sich selbst bei einer sofortigen Neuwahl nichts an den Ansprüchen der meisten Regierungsmitglieder ändern würde. Die ehemaligen FDP-Minister Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger haben sowieso keinen Anspruch, weil sie aus der Regierung entlassen wurden. Das zeigt ein Blick in die entsprechenden Regeln im sogenannten Bundesministergesetz.
Entlassene FDP-Minister bekommen keine Altersversorgung
Personen, die Mitglied in einer Bundesregierung waren, also ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler, Bundesministerinnen und -minister und Parlamentarische Staatssekretäre haben Anspruch auf eine Altersversorgung - wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das ist in Paragraf 15 des Bundesministergesetzes und im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre" festgelegt. Die Versorgung nennt sich "Ruhegehalt".
Für dieses Ruhegehalt muss die Person mindestens vier Jahre lang Bundesminister oder Staatssekretär gewesen sein. Im Falle der entlassenen FDP-Minister und -Staatssekretäre sind diese vier Jahre noch nicht voll. Sie haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt.
Anders als einige SPD-Politiker: Aus dem derzeitigen Kabinett waren zum Beispiel Olaf Scholz, Hubertus Heil, Wolfgang Schmidt und Svenja Schulze schon länger als vier Jahre Mitglied einer Bundesregierung. Denn sie alle waren Teil des Kabinetts von Angela Merkel von 2017 bis 2021.
Ausnahme sichert "Ruhegehalt" schon nach zwei Jahren
Und auch die meisten weiteren, noch amtierenden Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung erhalten voraussichtlich Ruhegehalt. Sie profitieren von einem speziellen Fall. Wenn ihr Amtsverhältnis endet, weil der Bundestag aufgelöst wird – wahrscheinlich nach der gescheiterten Vertrauensfrage des Kanzlers – dann verkürzt sich der Zeitraum.
Das ist ebenfalls in § 15 des Bundesministergesetzes festgelegt. Dann gibt es das Ruhegehalt schon bei einer "ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren". Auch bei einem konstruktiven Misstrauensvotum mit einer Wahl einer neuen Kanzlerin oder Kanzler durch den bestehenden Bundestag wäre dies der Fall.
Vier Personen sind noch keine zwei Jahre im Amt
Weil das Amtsverhältnis der FDP-Minister durch Entlassung endete, bekommen sie kein Ruhegehalt, obwohl auch sie länger als zwei Jahre lang amtierten. Der ehemalige Justizminister Buschmann bestätigte diese Konstellation der "Welt am Sonntag" [externer Link]. "Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", sagte Buschmann.
Die noch amtierenden Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre von SPD, Grünen und FDP sind großteils seit Beginn der Ampel-Regierung 2021 dabei. Von den derzeitigen Mitgliedern der Regierung haben die zwei Jahre Amtszeit Stand jetzt noch nicht erreicht: Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD, im Amt seit 19. Januar 2023), Finanzminister Jörg Kukies (SPD, im Amt seit 07. November 2024), Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne, Ernährung und Landwirtschaft, im Amt seit 09. Januar 2023), Parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues (Grüne, Umwelt, im Amt seit 15. Februar 2024). Falls am 23. Februar neu gewählt wird, dann haben auch Boris Pistorius und Claudia Müller Anspruch auf ein Ruhegehalt.
Ruhegehalt nach vier Jahren bei knapp 5000 Euro pro Monat
Das Ruhegehalt liegt bei 27,74 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags und wird in der Regel wie die Rente ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt. Laut Bund der Steuerzahler sind dies 4.990 Euro pro Monat als Ruhegehalt. Wer länger als vier Jahre Minister ist, für den steigt es mit jedem zusätzlichen Jahr um 2,39 Prozent, maximal bis 71,75 Prozent des Gehalts inklusive Ortszuschlag.
Sollte Olaf Scholz nach der nächsten Wahl nicht mehr Bundeskanzler sein, dann bekommt er wahrscheinlich noch weitere Zuwendungen. Ehemalige Regierungschefs erhalten von der Bundesrepublik üblicherweise Geld und Sachleistungen für ein Büro, persönliche Mitarbeiter oder Chauffeure. Das aber unabhängig davon, wie lange sie amtiert haben.
Das ist aber nicht per Gesetz vorgeschrieben, sondern diese Gelder muss der Bundestag bewilligen. Ex-Kanzler Gerhard Schröder wurden sie nicht mehr zugestanden, zuvor stand er aufgrund seiner Haltung zu Russland und der Ukraine in der Kritik. Im Juni 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass Schröder auch keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen hat.
Fazit
Der Termin der angedachten Bundestags-Neuwahlen ändert für die überwiegende Mehrheit des Bundeskabinetts nichts an deren Altersversorgung. Die entlassenen FDP-Minister erhalten kein Ruhegehalt.
Der Kanzler und fast alle anderen Minister und Staatssekretäre haben bereits lange genug amtiert oder erhalten ein Ruhegehalt, falls der Bundestag aufgelöst wird.
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