06.06.2024, Berlin: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, l), und seine Ehefrau Soyeon Schröder-Kim (M) stehen im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach der mündlichen Verhandlung im Prozess um den Verlust seines Büros im Bundestag in einem Aufzug. Schröder will durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. - recrop Foto: Christoph Soeder/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Streit um Büro von Altkanzler Schröder vor Gericht

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Gericht: Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro

Altkanzler Gerhard Schröder hat kein Recht auf ein Bundestags-Büro mit Personal auf Staatskosten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit eine Klage des 80-jährigen SPD-Politikers ab.

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Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage ab. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. 

Gericht sieht keinen Rechtsanspruch des Altkanzlers

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag aufzulösen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit mehr wahr. Eine neue Regelung hatte genau das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung für den Anspruch auf ein Büro im Reichstagsgebäude gemacht. 

Schröder hatte gegen den Beschluss geklagt und war damit zunächst vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Nun wurde auch seine Berufung abgewiesen. Das OVG sah keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Ein solcher Anspruch resultiere weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki zur Begründung. 

Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Ende der Amtszeit zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit. 

Zusammenhang mit Ukraine-Krieg bleibt inoffiziell

Vor dem Entzug des Büros durch den Bundestag war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" auf die Ukraine die Rede.

Schröder war persönlich in der mündlichen Verhandlung in Berlin erschienen und hatte dabei betont, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei. Er führte dabei auch erneut Vermittlungsversuche zwischen Russland und der angegriffenen Ukraine an.

Mit Informationen von DPA und Reuters

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