Mit rund 700 Millionen Euro fördert der Bund politische Stiftungen – nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke-nah) und die Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah). Die Stiftungen setzen sich für politische Bildung ein – ihre Angebote stehen allen offen, zudem vergeben sie unter anderem auch Studentenstipendien. Zwar stehen die Stiftungen bestimmten Parteien nahe, sind aber finanziell und organisatorisch von ihnen unabhängig.
Einen gesetzlichen Rahmen, wie das Geld für ihre Förderung verteilt wird, gab es bisher nicht. Die Bundestagsabgeordneten haben über die Verteilung im Haushaltsausschuss des Bundes bestimmt. Doch das soll sich jetzt ändern.
Nach AfD-Klage: Karlsruhe fordert Gesetz vom Bundestag
Der Grund: Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat bisher keine Förderung bekommen – die AfD sah sich benachteiligt und klagte stellvertretend für die Stiftung vor dem Bundesverfassungsgericht. Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Ausschluss in der bisherigen Art ohne gesetzliche Kriterien unzulässig sei – Karlsruhe forderte ein Gesetz zu den Förderkriterien für politische Stiftungen.
Das Urteil war wenig überraschend: Einerseits wird die jahrelange Praxis, Gelder im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ohne gesetzliche Grundlage zu verteilen, schon lange kritisiert. Andererseits hatte die Ampel-Regierung bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: "Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je, denn auch in Deutschland steht die pluralistische, freiheitliche Demokratie unter Druck. (…) Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern."
Ampel und Union: Neues Gesetz stärkt Demokratie
Deshalb haben die Ampelfraktionen von SPD, Grüne und FDP gemeinsam mit der CDU/CSU einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll die Geldvergabe an alle politischen Stiftungen regeln. Im Bundestag wurde das Gesetz in erster Lesung debattiert. Die Ampel-Parteien, Union und Linke sind sich einig: Das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen stärke die Demokratie und stelle sicher, dass Verfassungsfeinde kein Geld bekommen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Johannes Fechner, sagte: "Wir wollen kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die sich nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen."
Förderung für politische Stiftungen: Zwei Kriterien erfüllen
Zwei Kriterien sind für die Förderung entscheidend – ein zeitliches und ein inhaltliches: Zum einen muss die Partei, der eine Stiftung nahesteht, mindestens drei Legislaturperioden hintereinander im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten sein – das erfüllt die AfD derzeit nicht, die erst zwei Legislaturperioden vorweisen kann.
Das inhaltliche Kriterium wiederum regelt, dass sich die Stiftung aktiv für die demokratische Grundordnung einsetzen muss – das könnte es für die AfD-nahe Stiftung auch künftig schwer machen, staatliches Geld zu erhalten. Denn: Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt in Teilen als rechtsextrem. Eine Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung hängt also davon ab, wie sehr sie der Linie der Partei folgt. Ob eine Stiftung das inhaltliche Kriterium erfüllt, soll das Bundesinnenministerium festlegen. Kritiker meinen: Dafür brauche es aber eine unabhängigere Institution.
Geld für Stiftungen, die sich für Demokratie einsetzen
Der CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling sagte, wenn die AfD erneut in den Bundestag einziehe und die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Fördervoraussetzungen erfülle, "bekäme sie natürlich eine Förderung".
Wie viel Geld eine Stiftung bekommt, soll sich zudem nach den Wahlergebnissen der ihr nahestehenden Partei bei den vergangenen vier Bundestagswahlen bemessen. Das könnte bedeuten, dass eine Stiftung in Zukunft weniger oder auch mehr Geld bekommt als bisher. Scheidet eine Partei für eine Legislaturperiode aus dem Bundestag aus – wie die FDP 2013 – soll die Finanzierung trotzdem eine Periode lang weiterlaufen. Bisher waren solche Kriterien nirgends gesetzlich geregelt.
AfD: Gesetz schließe AfD-Stiftung weiterhin von Förderung aus
Erwartungsgemäß laut hatte die AfD im Bundestag mit Zwischenrufen protestiert. Peter Boehringer, stellvertretender Sprecher im Bundesvorstand der AfD, nannte den Entwurf "dreist": "Die AfD-Stiftung bleibt auf dem Trockenen. (…) Jeder weiß, dass kein Geld fließen wird." Das Gesetz verfolge das Ziel, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die bisher kein Geld erhielt, auch weiterhin auszuschließen.
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