Ex-Staatssekretärin Sabine Döring (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
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Die von Bildungsministerin Stark-Watzinger (FDP) in den Ruhestand geschickte Staatssekretärin Döring geht juristisch gegen das Ministerium vor.

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Fördergeld-Affäre: Ex-Staatssekretärin Döring zieht vor Gericht

Im Zuge der Fördergeld-Affäre droht Bildungsministerin Stark-Watzinger (FDP) weiteres Ungemach. Die von ihr entlassene Staatssekretärin Sabine Döring will sich öffentlich äußern - und zieht dafür nun vor Gericht.

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Die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring geht juristisch gegen das Ministerium vor. Mit einem sogenannten Eilantrag will sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchsetzen, dass sie sich in der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf. Der Eilantrag sei am Donnerstagabend eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zuvor hatte die Tagesschau darüber berichtet.

Döring unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

Döring wolle per Gericht eine Aussagegenehmigung erreichen und wende sich gegen die öffentliche Darstellung, nach der sie den fraglichen Prüfauftrag erteilt habe, so die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei nicht in Kürze zu rechnen. Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, genehmige Döring keine öffentliche Äußerung, heißt es in dem Tagesschau-Bericht. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Auch bereits entlassene Beamtinnen und Beamte unterliegen der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht – diese kann nur vom letzten Dienstherrn aufgehoben werden.

Ausgangspunkt: Räumung eines Protestcamps an der FU Berlin

Hintergrund ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief Hunderter Hochschullehrer (externer Link), in dem die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert wird. In dem Brief heißt es: "Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest, das auch die Besetzung von Uni-Gelände einschließt. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Rechte, die auch und gerade an Universitäten zu schützen sind." Der Brief hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief "der Terror der Hamas ausgeblendet".

So kam die Affäre ins Rollen

Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant seien und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könne. Das Vorgehen löste Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Döring und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst.

Stark-Watzinger unter Druck

Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dieser Auftrag sei von der Fachebene des Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei. Eine mögliche Aussage Dörings könnte Bildungsministerin Stark-Watzinger nun weiter unter Druck setzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ab wann genau Stark-Watzinger über die Vorgänge im Bilde war.

Mit Informationen von dpa

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