(Symbolbild) Die Plattform Booking.com muss zukünftig fairere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen
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EU verschärft Regeln für Booking.com

EU verschärft Regeln für Booking.com

Wegen ihrer Marktmacht muss sich die Buchungsplattform Booking.com in der EU künftig an strengere Regeln halten - etwa im Umgang mit Anbietern von Hotels und Ferienunterkünften. Für Nutzer soll es mehr Auswahl und Freiheiten geben.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Buchungsplattform Booking.com muss sich wegen ihrer großen Marktmacht in der Europäischen Union künftig an schärfere Regeln halten. Das Unternehmen fällt mit Entscheidung der EU-Kommission vom Montag unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), mit dem Brüssel die Marktmacht großer Digitalkonzerne beschränken will.

Booking muss demnach gerechtere Bedingungen für Anbieter von Hotels und Ferienwohnungen schaffen. Die Plattform müsse Anbietern "einen fairen Zugang" zu ihren Diensten bieten, teilte die EU-Kommission weiter mit. Dabei dürfte es unter anderem um mehr Entscheidungsfreiheit bei den Buchungs- und Stornokonditionen gehen. Auch der Verbraucherschutz soll verbessert werden: Wer über Booking eine Unterkunft bucht, soll künftig "mehr Auswahl und Freiheit" haben.

Unternehmen hat Entscheidung bereits erwartet

Booking teilte am Montag mit, das Unternehmen habe mit der Entscheidung aus Brüssel gerechnet. Die Plattform werde "weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln", erklärte Booking.

Der Konzern mit Sitz in Amsterdam sei "ein wichtiger Akteur" in der europäischen Tourismusbranche, erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. Brüssel werde "sicherstellen, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen vollständig erfüllt", betonte er. Dafür hat Booking nun sechs Monate Zeit, das Unternehmen muss der Kommission unter anderem einen detaillierten Bericht vorlegen. Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Gesetz für digitale Märkte: Drohen X ähnliche Konsequenzen?

Brüssel prüft nach eigenen Angaben zudem, ob auch der Onlinedienst X (ehemals Twitter) unter das Gesetz fällt. Das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk hatte argumentiert, der Dienst übe trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht aus, weil es ausreichende Alternativen wie die Plattformen Threads oder Mastodon gebe.

Diese Unternehmen richten sich bereits nach DMA-Gesetz

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets beschränken. Die Vorschriften gelten seit Anfang März bereits für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Apple wird mit dem Gesetz etwa verpflichtet, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, Google darf in den Ergebnissen seiner Suchmaschine nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen.

Gegen Apple, Google und Meta laufen bereits Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die neuen Regeln. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen den Konzernen Strafen Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Als letzte Maßnahme kann die EU-Kommission außerdem die Zerschlagung eines Unternehmens anordnen.

Mit Informationen von AFP

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