Bürger und Unternehmen sollen bei der Gaspreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024.
Demnach soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf vor, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert. Auch die ab März geplante Strompreisbremse soll rückwirkend für Januar und Februar gelten. Für die Industrie soll die Strompreisbremse wie zuvor geplant bereits direkt ab Januar gelten.
Spahn warnt vor "Chaos" bei der Umsetzung
Unionsfraktionsvize und Energiepolitiker Jens Spahn (CDU) hat die geplante rückwirkende Geltung der Gas- und Strompreisbremse begrüßt, warnt aber vor "Chaos" bei der Umsetzung. "Ein Start zum ersten Januar wäre wichtig und richtig. Das muss dann aber auch klappen", sagte Spahn am Dienstag der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Würde die rückwirkende Entlastung nicht klappen, dann "steigen Unsicherheit und Frust enorm an", warnte Spahn. Die Ampel habe erst den Sommer und dann den Herbst vertrödelt. "Jetzt droht die Ampel mit einem Hauruck-Verfahren erneut Chaos zu produzieren."
Energiekrise: Entlastungen für Haushalte und Unternehmen
Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Preisbremsen auf stark gestiegene Energiepreise – und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt haben Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für einen Musterhaushalt laut Vergleichsportal Check24 bei 16 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme soll der garantieGas- und Strompreisbremse - Pläne der Bundesregierungrte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
Gaspreisbremse ab Januar auch für die Industrie
Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant – und zwar bereits ab Januar. Die großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind aber an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Für die Strompreisbremse, die ab Januar in Kraft treten soll, ist laut der Webseite der Bundesregierung folgender Mechanismus geplant: "Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt." Das gilt demnach wie beim Gaspreis für den Strom-Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Strompreis für einen Musterhaushalt liegt laut Check24 derzeit bei 42,7 Cent pro Kilowattstunde. Auch Unternehmen werden beim Strompreis entlastet: "Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs."
Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden. Der Bund macht dazu neue Schulden.
"Erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung"
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine "erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung" für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. "Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung."
Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.
Südekum: "Insgesamt die richtige Entscheidung"
Mehrere Ökonomen begrüßten das geplante Vorziehen der Entlastungen durch die Gaspreisbremse auf Januar und Februar. "Insgesamt ist es die richtige Entscheidung, die Gaspreisbremse so früh wie möglich greifen zu lassen", sagte Jens Südekum, Professor vom Institut für Wettbewerbsökonomie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. "Denn Gas wird verbraucht, wenn es kalt ist. Dann sollte auch die Unterstützung fließen."
Südekum hält auch einen anderen Effekt für möglich: "Gerade solche Haushalte, die über ausreichend Ersparnisse verfügen und auf staatliche Unterstützung gar nicht angewiesen waren, könnten den unerwarteten Geldzufluss für zusätzlichen Konsum nutzen." Laut ihm würde das die Konjunktur stärken und die sich abzeichnende Rezession abmildern.
Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschafsforschung (DIW), hält es für besonders wichtig, dass die Entlastungen nun unverzüglich durch eine geringere Heizkostenabrechnung an alle Mieter weitergegeben werden. Fratzscher sprach von "guten Neuigkeiten vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, da sie dadurch nicht mehr ganz so stark durch höhere Gas- und Strompreise belastet werden". Trotzdem werde die Preisbremse der Bundesregierung nichts daran ändern, "dass die Wirtschaft in den kommenden Monaten in eine Rezession rutschen und vor allem der private Konsum besonders stark leiden wird".
Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters
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