Ein Mann raucht einen Joint (Symbol- und Archivbild)
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Grenzwert bis Bußgelder: Was bei Cannabis am Steuer jetzt gilt

Grenzwert bis Bußgelder: Was bei Cannabis am Steuer jetzt gilt

Im Straßenverkehr gelten ab sofort neue Bestimmungen und Bußgelder für den Konsum von Cannabis. So wurde unter anderem ein neuer gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC festgelegt. Doch es gibt auch Kritik an der Neuregelung. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Drogen machen das Autofahren unsicherer – bei Reaktionen oder beim Erkennen riskanter Situationen. Trotzdem darf man nach einem Bier oft noch ans Steuer. Für Cannabis gelten nach der teilweisen Legalisierung in Deutschland jetzt neue Bestimmungen fürs Fahren nach dem Kiffen. Dazu gehört – wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol – eine gesetzliche Grenze, wie viel des berauschenden Wirkstoffes THC im Straßenverkehr noch toleriert wird. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Unumstritten sind die Neuerungen aber nicht. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum gibt es neue Cannabis-Regeln für Autofahrer?

Seit dem 1. April gelten neue Regelungen zum Cannabis-Konsum in Deutschland. Begleitend dazu waren Änderungen zu Cannabis im Straßenverkehr notwendig. Die von der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen im Verkehrsrecht sind nun in Kraft getreten.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein maßgeblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Welche Wirkung hat Cannabis am Steuer?

Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin.

Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Welcher Grenzwert galt bislang?

Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür gab es keinen gesetzlichen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich die Marke von 1 Nanogramm je Milliliter Blut.

Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten allerdings schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Wie sieht der neue Grenzwert aus?

Jetzt gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Diese Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht fernliegend" ist.

Für wen gelten außerdem noch strengere Cannabis-Vorgaben?

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es jetzt dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Dann drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1.000 Euro Buße plus ein Monat Fahrverbot.

Für Fahranfänger heißt es wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

Gibt es Ausnahmen von der Regelung? 

Generell geht es in der Neuregelung um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt". Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Gibt es Kritik an den neuen Regeln?

Der Autofahrerclub ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", hieß es in einer Stellungnahme für die Beratungen im Bundestag. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Es gelte: "Wer fährt, kifft nicht!".

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht der neue Grenzwert in die falsche Richtung. Die alte Schwelle von 1 Nanogramm sei maßvoll und hoch valide, mahnte sie in einer Stellungnahme. "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen."

Mit Informationen von dpa

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