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Der vom Bundestag beschlossene neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr wirft Fragen auf. In den Kommentarspalten bei BR24 haben User diskutiert, ob die bisherigen Schnelltests vor Ort den THC-Gehalt im Blut messen können, ob es bereits neue zugelassene Testmethoden gibt und wie künftig getestet werden könne.
Drogentests am Steuer: Warten auf die Blutuntersuchung
Bis vor Kurzem mussten Drogenschnelltests bei Autofahrerinnen und Autofahrern nur anzeigen, ob der Mensch hinter dem Steuer Rauschmittel konsumiert hat oder nicht. Wie hoch die Konzentration von THC im Blut war, musste eine Blutuntersuchung klären. Das Blut wurde dabei von Ärztinnen oder Ärzten in einer Klinik oder Arztpraxis abgenommen und dann vom Personal eines Labors untersucht. Darauf aufbauend hat ein ärztliches Gutachten die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers oder der Fahrerin beurteilt. Bis so ein Ergebnis vorliegt, könne es etwa drei bis 14 Tage dauern, erklärt Florian Leitner, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern, auf Anfrage von BR24.
Bislang war die Lage eindeutig: Wer unter dem Einfluss von Marihuana Auto gefahren ist, hat gegen das Gesetz verstoßen, egal wie viel er oder sie konsumiert hatte. Nach der Blutentnahme stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher, sodass sich der Fahrer erst am nächsten Tag im nüchternen Zustand wieder ans Steuer setzen konnte. Ein möglicher Führerscheinentzug wurde dann erst nach dem Ergebnis der Blutuntersuchung verhängt.
Durch die Legalisierung von Cannabis und den vom Bundestag beschlossenen neuen Grenzwert im Straßenverkehr ändert sich die Situation. Beschlossen wurde die Gesetzesänderung vom Bundestag bereits am 6. Juni. Offiziell in Kraft tritt sie jedoch erst, wenn der Bundesrat über das Gesetz beraten hat.
Dann gilt: Weist ein Test bei einem Autofahrer weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut auf, liegt er unter dem Grenzwert, dürfte also theoretisch weiterfahren. In der Praxis ist das jedoch schwierig umzusetzen.
Können Schnelltests den THC-Gehalt im Blut messen?
Aus dem Innenministerium heißt es dazu auf BR-Anfrage, dass Drogenschnelltests, darunter freiwillige Urin- und Speicheltests, nicht gerichtsverwertbar seien. Sie würden nur den Anfangsverdacht eines Verstoßes zulassen. Für eine genaue straßenverkehrsrechtliche Bestimmung des THC-Grenzwerts wird auch künftig eine Blutuntersuchung nötig sein. Geändert hat sich bei den Kontrollen und den Tests – trotz des neuen Grenzwerts – demnach kaum etwas.
Diese Situation sei unbefriedigend, sowohl für die Polizisten vor Ort als auch für die kontrollierten Bürgerinnen und Bürger, so Leitner. Es werde an neuen Testverfahren gearbeitet, die die Situation in Zukunft vereinfachen sollen. Zudem gebe es schnelle Testmöglichkeiten, die, zum Beispiel mittels einer bestimmten Art Speicheltests, einen aufs Komma genauen verlässlichen Wert bieten könnten. Diese seien aber noch nicht gerichtsverwertbar und nur sehr selten im Einsatz.
"Um hier Abhilfe zu schaffen, wäre eine Gesetzesänderung notwendig, um neue Testverfahren gerichtlich zuzulassen." Florian Leitner, Landesvorsitzender der GdP
Direkter Führerscheinentzug bei Unfall möglich
Direkt an Ort und Stelle sichergestellt werde der Führerschein bei Drogensünderinnen und Drogensündern nur in besonders klaren Situationen, wenn es z. B. in Folge des Drogenkonsums am Steuer zu einem Unfall gekommen sei, so Leitner.
Für die GdP sei die Anhebung des Grenzwerts ein "völlig falsches Signal für die Verkehrssicherheit". Polizistinnen und Polizisten hätten demnach viel damit zu tun, die "unklaren und unkontrollierbaren Regeln in polizeilichen Kontrollen zu überwachen".
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels las es sich so, dass die Gesetzesänderung bereits offiziell in Kraft sei. Das ist nicht so. Bislang wurde die Gesetzesänderung nur im Bundestag beschlossen. Gültig wird sie erst, wenn der Bundesrat über das Gesetz beraten hat.
Im Audio: Autofahren – neuer Grenzwert für THC im Blut
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