Im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor fast zwei Jahren gibt es nach Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und "Die Zeit" (externer Link) nun einen Haftbefehl. Diesen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt. Der Verdächtige soll allerdings untergetaucht sein. Zuletzt hatte er sich in Polen aufgehalten.
Vorwürfe überraschen Verdächtigen
Den Recherchen zufolge gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass der verdächtigte Ukrainer einer der Taucher war, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. In einem Telefonat mit den Medien zeigte sich der Mann überrascht von dem Vorwurf und bestritt, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein.
Auch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige stehen demnach unter Tatverdacht, darunter eine Frau. Die beiden sollen an den Anschlägen beteiligt gewesen sein und könnten als Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben. Den Recherchen zufolge liegt gegen sie bislang jedoch kein Haftbefehl vor.
Keine direkten Verbindungen zum ukrainischen Staat
Unklar bleibt weiterhin, ob und inwiefern möglicherweise staatliche Stellen der Ukraine in die Sabotage einbezogen waren. Bei dem nun mit Haftbefehl gesuchten und den zwei anderen Verdächtigen haben die Recherchen zumindest keine direkten Verbindungen zum ukrainischen Militär oder zu Geheimdiensten ergeben. Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyi, hat eine Beteiligung seiner Regierung an den Anschlägen in der Vergangenheit zurückgewiesen.
Hintergrund: Sprengungen an Nord-Stream-Pipelines 2022
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden am 26. September 2022 durch mehrere Sprengungen beschädigt und unterbrochen. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb.
In Deutschland, Dänemark und Schweden wurden Ermittlungen eingeleitet, die in Deutschland von der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts geführt werden. Dänemark und Schweden stellten die Verfahren allerdings mittlerweile ein.
Mit Informationen von dpa und AFP
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!