Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden.
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Höcke erneut wegen NS-Parole verurteilt – 17.000 Euro Geldstrafe

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von knapp 17.000 Euro.

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Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 130 Euro (insgesamt 16.900 Euro). Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" beziehungsweise animierte sein Publikum dazu. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Es sei unerheblich, ob der SA-Spruch bekannt gewesen sei oder nicht, ausschlaggebend sei, dass die SA als verfassungswidrige Organisation einzustufen sei. "Wir halten Sie, so wie angeklagt, für schuldig", sagte Stengel an Höcke gewandt. Höcke selbst verfolgte die Urteilsbegründung ohne große Regung.

Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung beantragte Freispruch, auch Höcke selbst bezeichnete sich als "unschuldig".

Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Der Anklagevertreter forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Höcke wurde vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch "Alles für Deutschland" zu vervollständigen.

Höcke: "Ich bin unschuldig"

Die Verteidigung von Höcke beantragte hingegen Freispruch. Dass ihr Mandant die Parole abgebrochen habe, sei Beleg dafür, dass dieser eine Strafbarkeit vermeiden wollte. Zudem bekräftigten Höckes Anwälte ihr Hauptargument, dass "Alles für Deutschland" keine zentrale Losung der SA gewesen sei und bereits seit dem 19. Jahrhundert von Vertretern verschiedener politischer Richtungen benutzt worden sei.

Auch Höcke wies erneut die Strafbarkeit seiner Aussage zurück. "Ich bin unschuldig", sagte er in Halle. Er habe die Losung abgebrochen, "weil ich keinen Fehler machen wollte und Anlass geben wollte für einen neuen Prozess".

Bereits zweite Geldstrafe gegen Höcke wegen SA-Parole

In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole "Alles für Deutschland" gesagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Höcke ist Landes- und Fraktionschef seiner Partei in Thüringen und führt die AfD in den Wahlkampf. In den Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD seit Monaten vorn, wobei ihr Vorsprung zuletzt leicht schrumpfte. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und selbst Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.

Mit Informationen von AFP und dpa

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