Archivbild: Fähnchen der AfD stehen beim politischen Aschermittwoch der Partei auf einem Tisch
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Archivbild: Fähnchen der AfD stehen beim politischen Aschermittwoch der Partei auf einem Tisch

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Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als Gesamtpartei beobachten. Laut einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

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Weitere juristische Niederlage für die AfD in Bayern: Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts München darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die AfD weiter als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren. Die Richter kamen nach drei Tagen mündlicher Verhandlung und der Auswertung von mehreren Tausend Seiten Material zum Schluss, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen", wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Äußerungen von AfD-Vertretern ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut werde. Auch gebe es Äußerungen, "die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren", das darauf abziele, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszugrenzen. Einige Äußerungen gingen über eine zulässige Kritik der Opposition an der Regierung hinaus. Sie machten vielmehr die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in "verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich", so das Gericht.

AfD-Klage als unbegründet zurückgewiesen

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die Verfassungsschützer wollen herausfinden, welche Rolle Extremisten in der Partei spielen und in welche Richtung die Partei insgesamt steuert. Dagegen wehrt sich die AfD mit ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern. In der Eilsache hatte die Partei in zwei Instanzen verloren. Nun hat das Verwaltungsgericht die Klage in der Hauptsache als unbegründet zurückgewiesen.

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht tausende Belege und Aktenseiten vorgelegt, darunter Posts aus den sozialen Medien, Äußerungen von AfD-Politikern auf Veranstaltungen sowie in internen Chatgruppen. Die Richter kamen den Angaben zufolge bei der Auswertung der Belege im Einzelnen und auch in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, "dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist". Dem Verwaltungsgericht zufolge handelt es sich bei den jeweiligen Äußerungen von AfD-Vertretern nicht nur um einzelne verbale Entgleisungen dar.

AfD will alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die bayerische AfD kann Berufung einlegen, dann müsste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage beschäftigen. Im Fall eines erneuten Misserfolgs stünde noch der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht offen.

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka kritisierte das Urteil in einer Pressemitteilung: Es stelle aus AfD-Sicht eine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit dar. "Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen."

Laut dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden, Tobias Teich, hat die Partei mit der Entscheidung gerechnet. "Wir werden uns jetzt konsultieren im Landesvorstand", kündigte er nach der Urteilsverkündung in München an. Auf die Frage, ob die AfD Bayern in Berufung gehen werde, antwortete er: "Das kann ich eigentlich ziemlich sicher verkünden."

"Gefahr für unser Land"

Für den bayerischen CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek zeigt das Urteil deutlich, dass die AfD eine "große Gefahr für unser Land" sei und weiterhin intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse. "Verfassungsfeinde haben in unserer Demokratie und unseren Parlamenten nichts zu suchen."

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze fordert nach dem Urteil die sofortige Prüfung eines AfD-Verbots. Der bayerische SPD-Landesvorsitzende Florian von Brunn warnt: "Die neuen Nazis gefährden nicht nur unsere Demokratie, sondern auch den Fortschritt: den Sozialstaat, die Gleichberechtigung von Frauen und unsere Wirtschaft." Deshalb seien harte Maßnahmen notwendig - auch nachrichtendienstliche Mittel. "Wir dürfen nicht verharmlosen und normalisieren, sondern müssen denen die Grenzen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie aufzeigen!"

Video: Das BR24live zur Gerichtsentscheidung über die Beobachtung der AfD

Symbolbild: Beobachtung der AfD Bayern
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Symbolbild: Beobachtung der AfD Bayern

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