Offenbar aus Vergeltung hat der Iran zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen. Das Außenministerium in Teheran teilte mit, die beiden deutschen Diplomaten würden wegen der "Intervention der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" des Iran zu unerwünschten Personen erklärt.
Auswärtiges Amt: "Willkürlich und ungerechtfertigt"
Das Auswärtige Amt hat darauf verärgert reagiert: Die deutschen Botschaftsangehörigen, die jetzt vom Iran des Landes verwiesen werden, seien "mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz" gewesen, erklärte ein Ministeriumssprecher. "Ihre Ausweisung ist willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen", so der Sprecher. Und weiter: der Schritt sei "aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt", auch wenn er zu erwarten gewesen sei, da zuvor Berlin ebenfalls zwei iranische Diplomaten des Landes verwiesen hatte.
Berlin hatte iranische Diplomaten ausgewiesen - wegen Todesurteil eines Deutsch-Iraners
Die Bundesregierung habe damit aber lediglich "in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert", sagte der Sprecher des Außenministeriums.
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte vor rund einer Woche zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Der Grund: das im Iran verhängte Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Todesurteil als "inakzeptabel" bezeichnet.
Todesurteil wegen "Korruption auf Erden"
Der 67-jährige Aktivist und Softwareentwickler war in der Islamischen Republik wegen "Korruption auf Erden" verurteilt worden. Der Iran beschuldigt Sharmahd der Mitgliedschaft in einer pro-monarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.
Mit Informationen von AFP und dpa.
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