Ob von zu Hause wählen oder aus dem Urlaub: Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. In München etwa haben von 930.000 Wahlberechtigten rund 430.000 einen Antrag auf Briefwahl gestellt (Stand 13. Februar). Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ist die Zeit, um per Brief zu wählen, knapper als sonst. Auch deshalb weist der stellvertretende Landeswahlleiter Karsten Köhne darauf hin: "Das Leitbild ist eigentlich die Urnenwahl. Der einfachste Weg ist also, einfach ins Wahllokal zu gehen." Wer dennoch jetzt noch per Brief wählen will oder muss, kann das trotzdem noch. Wir erklären, was Sie tun können, etwa wenn Sie noch keine Briefwahl beantragt oder noch keine Unterlagen erhalten haben.
Ich habe noch keine Briefwahl beantragt. Wie kann ich jetzt noch per Brief wählen?
Die Briefwahlunterlagen kommen nicht automatisch, sondern müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Die reguläre Frist hierfür ist der 21. Februar um 15 Uhr. So können Sie noch den Antrag auf Briefwahl stellen und Unterlagen bekommen:
- Am schnellsten geht der Briefwahlantrag jetzt persönlich bei der Gemeinde. Dort kann man nicht nur die Wahlunterlagen beantragen, sondern auch direkt wählen und Stimmzettel sowie Wahlschein abgeben.
- Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Dieses schicken Sie so schnell wie möglich an Ihre Gemeinde oder besser noch: Sie bringen es dort vorbei.
- Das Ganze geht auch online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Barcodes. Allerdings ist das nicht mehr in allen Gemeinden möglich; die Stadt München etwa hat ihr Online-Portal bereits geschlossen. Wie Ihre Gemeinde das handhabt, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
- Eine weitere Möglichkeit ist ein formloser Antrag per Brief. Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist zusätzlich die Angabe des Stimm- beziehungsweise Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll. Auch hier gilt: Der Brief sollte so schnell wie möglich abgeschickt oder bei der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden.
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, aber sie sind noch nicht da – was tun?
Seit dem 10. Februar verschicken die Gemeinden die Briefwahlunterlagen. Sie bestehen aus dem Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung, dem Stimmzettel, einem Briefumschlag für den Stimmzettel sowie dem roten Briefumschlag, mit dem alles verschickt wird. Außerdem liegt eine Erklärung zur Briefwahl bei. "Wenn Sie erst gestern den Antrag auf Briefwahl gestellt haben, liegt es auf der Hand, dass die Unterlagen heute noch nicht da sind. Ein bis drei Tage sollten Sie der Gemeinde schon Zeit geben", sagt der stellvertretende Landeswahlleiter.
Wer die Unterlagen schon Anfang Februar beantragt hat, für den sei es jetzt aber höchste Zeit, bei der Gemeinde nachzufragen. Das Schnellste sei dann, die Unterlagen in der Gemeinde abzuholen und direkt vor Ort zu wählen. Generell gilt: Wer einen beantragten Wahlschein nicht erhalten hat oder diesen verloren hat – und das glaubhaft versichern kann –, dem kann bis zum 22. Februar um 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte kontaktieren Sie auch hierfür Ihre Gemeinde.
Ich habe noch nicht mal eine Wahlbenachrichtigung bekommen, was kann ich tun?
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bis zwei Tage vor der Wahl am 23. Februar schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen sollten an alle, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Anfang Februar zugestellt worden sein. Wenn Sie nichts bekommen haben, fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Ich habe Briefwahl beantragt und möchte jetzt aber doch am Sonntag an der Urne wählen. Geht das?
Das geht – aber nur mit dem bereits zugeschickten Wahlschein. Der Wahlschein ist das Dokument mit der eidesstattlichen Versicherung. Den Stimmzettel hingegen braucht es nicht.
Ich habe meinen Wahlschein verloren – was tun?
Wer seinen Wahlschein verloren hat und dies glaubhaft versichern kann, dem kann noch bis zum 22. Februar um 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Die gleiche Frist gilt, wenn jemand versichern kann, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Dafür sollte man die zuständige Gemeinde kontaktieren.
Wann sollte ich meine Briefwahlunterlagen spätestens abschicken?
Die Post rät allen Briefwählerinnen und Briefwählern, den Brief innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag vor der Wahl (also am 20. Februar) abzuschicken. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt, trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler selbst. "Der rote Wahlbrief soll zwar bevorzugt transportiert werden. Aber es kann sich immer etwas verzögern. Deshalb ist die Empfehlung, ihn so schnell wie möglich abzuschicken", sagt der stellvertretende Wahlleiter Köhne. Noch besser sei es, den Brief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde einzuwerfen. Die Adresse findet sich auf den Briefwahlunterlagen selbst.
Ist es bei der Briefwahl für diese Bundestagswahl bereits zu Pannen gekommen?
Ja – etwa in Arnstorf im Kreis Rottal-Inn. Wie die Verwaltung mitteilt, wurden versehentlich auch rote Umschläge mit dem Aufdruck "Europawahl" anstatt "Bundestagswahl" versandt. Inzwischen habe man Rücksprache mit der Rechtsaufsicht und Kreiswahlleitung am Landratsamt Rottal-Inn gehalten. Ergebnis: Betroffene können entweder im Bürgerbüro einen neuen roten Briefwahlumschlag mit der Aufschrift "Bundestagswahl" holen oder handschriftlich auf "Bundestagswahl" umschreiben. Die Gültigkeit der Wahlbriefe werde dadurch nicht berührt. Bereits abgegebene Briefwahlumschläge mit der Aufschrift "Europawahl" werden vom Bürgerbüro handschriftlich umgeschrieben.
Zuvor hatte es auch in anderen Orten Bayerns bereits Pannen gegeben. In Burglengenfeld waren vereinzelt Briefwahlunterlagen ohne Stimmzettel verschickt worden. In der Stadt Neumarkt wurden versehentlich rund 400 Wahlunterlagen doppelt versendet. In Plößberg fehlte auf den roten Rücksendekuverts versehentlich die Adresse des Rathauses. Um das Problem zu lösen, wurden die Briefwähler gebeten, die Adresse selbst auf die Kuverts zu schreiben oder die Unterlagen direkt ins Rathaus zu bringen. Zudem wurden Infoblätter verteilt, und betroffene Wähler können neue Wahlbenachrichtigungen anfordern.
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