Justizminister Marco Buschmann spricht in mehrere Mikrophone
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Statement Justizminister Buschmann

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Keine Elementarschaden-Pflichtversicherung mit der FDP

Die Bundesländer kämpfen dafür, der Bundesjustizminister will sie nicht. Eine verpflichtende Versicherung für Hochwasserschäden würde nicht mal die Steuerzahler entlasten, so Marco Buschmann.

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Schäden in Höhe von zwei Milliarden Euro: Das ist die vorläufige Bilanz des Gesamtverbandes der Versicherer zum Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg. Aber wer zahlt dafür? Söder hat Millionenhilfen angekündigt. Versehen mit dem Hinweis, dass "versicherbare Schäden" nur zu 50 Prozent abgedeckt werden.

Die einzige Versicherung, die zahlt, wenn das Wasser im Wohnzimmer steht, ist die Elementarschadenversicherung. Bisher ist sie freiwillig. Nur jeder Zweite hat sie abgeschlossen. Die Bundesländer, darunter auch Bayern, wollen nun eine Versicherungspflicht für Elementarschäden.

Mieter sollen nicht für den Immobilienbesitzer zahlen

Die Diskussion darüber gibt es seit den 90er Jahren. Das Hauptargument der Befürworter: Die Mieterin im siebten Stock auf der Anhöhe soll nicht dafür aufkommen müssen, wenn das unversicherte Haus am See weggeschwemmt wird. Wenn jeder also die eigene Immobilie gut versichert, müssten für Schäden nicht alle Steuerzahler gemeinsam aufkommen. "Dieses Versprechen kann nicht gehalten werden", sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. Wenn eine Pflichtversicherung bezahlbar bleiben solle, müsse der Staat eben doch mitbezahlen, sprich: der Steuerzahler.

Buschmann: Nicht noch mehr Bürokratie

Buschmann will die Gelegenheit am Mittwoch offenbar nutzen, um vor der Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler am Donnerstag noch einmal seine Kritik an der Versicherungspflicht zu unterstreichen. Die Länder hatten nach den letzten Hochwassern durch einen Entschließungsantrag im Bundesrat den Druck erhöht. Auch mit dem Argument, dass eine Pflicht die Versicherungsprämien günstiger machen könnte, weil alle in einen Topf einzahlen. "Das ist eine Fehlvorstellung", sagt Buschmann. Die Prämie richte sich schließlich nach dem Risiko vor Ort.

Anders wäre es laut Buschmann nur dann, wenn eine Art "Durchschnittsprämie" eingeführt würde. Ein Mittelwert zwischen den Gebäuden mit sehr hohem Risiko und sehr niedrigem. "Das würde nur funktionieren, wenn es einen staatlichen Einheitsversicherer gäbe." Weil es aber viele Versicherer gebe, würde das "unglaublich bürokratisch".

Verbraucherschutzminister Glauber: Viele Menschen hätten gern eine Versicherung

Die Lage sei so: Viele bekämen gar keine Versicherung, für viele müsse der Staat einspringen, um die Not im Schadensfall zu lindern, sagt Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (FW) BR24. "Wir spüren, dass viele Menschen gerne eine Versicherung hätten." Es brauche einen Solidargedanken, "das erwarte ich auch von einem Bundesminister", sagt Glauber. Der Minister dürfe nicht nur die Beitragshöhe im Blick haben, sondern auch die soziale Verantwortung.

Keine Chance fürs französische Modell

Der Bundesjustizminister lässt keinen Zweifel: Mit der FDP ist die Verpflichtung nicht zu machen. Ganz besonders nicht das französische Modell (externer Link), in dem die durchschnittliche Versicherung 26 Euro im Jahr kostet. Das seien "keine versicherungsmathematisch korrekt gebildeten Prämien", sagt Buschmann, sondern ein "Staatsunternehmen", hochsubventioniert. Und dass der Staat eine deutsche Pflichtversicherung subventioniert, das wollten auch die Bundesländer nicht, als sie die Prüfung der Pflicht in Auftrag gaben. Die Prüfergebnisse einer Arbeitsgruppe sollen am Donnerstag mit Bundeskanzler Olaf Scholz besprochen werden. Minister Buschmann präsentiert vorab, was aus seiner Sicht die einzig sinnvolle Lösung wäre: eine Angebotspflicht für Versicherer.

Buschmanns Gegenvorschlag: Angebotspflicht für Versicherer

Die bieten bislang manchen Immobilienbesitzern keine Versicherung an, wenn sie in besonders risikoreichen Bereichen wohnen. Mit einer Angebotspflicht bliebe es jedem überlassen, ob das "in seiner individuellen Situation eine sinnvolle Entscheidung ist oder nicht", sagt Buschmann.

Grundsätzlich ist auch Buschmann für den Abschluss einer Elementarschadensversicherung. Nur nicht verpflichtend. Der Vorschlag würde Versicherer nur verpflichten, eine Versicherung anzubieten. Allerdings: Ob dieses Angebot dann auch nur ansatzweise bezahlbar ist, das steht auf einem anderen Blatt.

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