Die Probleme der Ukraine bei der Mobilisierung von Soldaten zur Abwehr der russischen Invasion werden laut Bundesjustizminister Marco Buschmann keine praktischen Folgen für in Deutschland lebende Ukrainer haben. "Dass wir nun Menschen gegen ihren Willen zu einer Wehrpflicht oder zu einem Kriegsdienst zwingen, das wird nicht der Fall sein", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Einberufungsbescheide auch nach Deutschland?
Es sei gut, dass die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in einem unkomplizierten Verfahren in Deutschland aufgenommen worden seien und die Möglichkeit zu arbeiten erhalten hätten. "Wir bemühen uns ja darum, dass mehr Menschen aus der Ukraine in Arbeit kommen und weniger am Ende vom Bürgergeld leben", fügte er hinzu.
In der Ukraine wird derzeit diskutiert, wie die Armee mehr Soldaten gewinnen kann. Das Militär will 450.000 bis 500.000 Mann zusätzlich mobilisieren. Am Donnerstag hatte der ukrainische Verteidigungsminister Rustem Umjerow noch erklärt, er wolle kommendes Jahr auch im Ausland lebende Männer zum Wehrdienst heranziehen. Ukrainer im wehrfähigen Alter von 25 bis 60 Jahren in Deutschland und anderen Ländern sollten aufgefordert werden, sich in den Rekrutierungszentren der Streitkräfte zu melden.
Ministerium rudert zurück
Am Abend ruderte sein Ministerium dann zurück: Es gebe keine Pläne, Männer unter Druck aus dem Ausland zurückzuholen und einzuberufen, sagte Sprecher Illarion Pawljuk. Allerdings appelliere man an die vor dem Krieg geflüchteten Ukrainer im Ausland, zurückzukehren und als Soldat ihre Heimat zu verteidigen, so Pawljuk. Wörtlich sagte er: "Der Minister ruft alle Bürger der Ukraine auf, sich den Streitkräften anzuschließen, wo immer sie sich befinden. Betrifft das auch die Ukrainer, die im Ausland sind? Zweifellos. Das Land zu Kriegszeiten zu verteidigen, ist verfassungsmäßige Pflicht aller Bürger." Aber: "Wenn es um einen Sanktionsmechanismus oder juristischen Druck auf diejenigen geht, die außerhalb der Ukraine sind, dann steht das nicht auf der Tagesordnung."
Deutsches Grundgesetz schützt auch Ukrainer
In Deutschland und anderen Staaten sind Hunderttausende Ukrainer als Kriegsflüchtlinge registriert. Offiziell dürfen Männer im wehrfähigen Alter von 18 bis 60 Jahren das Land, das sich gegen Russlands Angriffskrieg verteidigt, zwar nicht verlassen. Vielen gelingt aber die Flucht. Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, erklärte dazu: "Ich kann mir nicht vorstellen, da unsere Verfassung ja für deutsche Staatsbürger vorsieht, dass niemand gegen seinen Willen Dienst an der Waffe leisten muss, dass wir Menschen anderer Staaten dann dazu zwingen können."
"Sensible Frage" der Mobilisierung
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte am Dienstag gesagt, die Armeeführung des Landes habe vorgeschlagen, für den Krieg gegen Russland "450.000 bis 500.000" Ukrainer zu mobilisieren. Er nannte die Mobilisierung eine "sensible Frage". Die finanziellen und politischen Rahmenbedingungen sind noch nicht geklärt. Selenskyj war zuletzt in mehreren westlichen Ländern unterwegs, darunter in den USA, um für weitere militärische und politische Unterstützung für die Ukraine zu werben.
Mit Informationen von AFP und dpa
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