Ein Kommentar von Achim Wendler, Leiter der BR-Redaktion Landespolitik
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Kommentar: Weg mit diesem Länderfinanzausgleich!

Kommentar: Weg mit diesem Länderfinanzausgleich!

Der Länderfinanzausgleich tut nicht, was er soll: Er schafft keinen Ausgleich, sondern Ungerechtigkeit, kommentiert Achim Wendler, Leiter der Redaktion Landespolitik.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Morgen am .

Im Schlachtruf der Geberländer schwingt schon lange Verzweiflung mit: solidarisch, aber nicht blöd wollen Bayern und Co. sein. Schon seit Edmund Stoibers Zeiten. Die neuen Zahlen zum Länderfinanzausgleich sind für Bayern jedenfalls wieder mal: schön blöd.

Eigentlich hat Bayern pro Einwohner eine höhere Finanzkraft als Bremen. Kommt der Länderfinanzausgleich ins Spiel, dreht sich das Ganze um, Bayern hat pro Kopf weniger Finanzkraft, und zwar deutlich. Von "Ausgleich" kann keine Rede sein. Eher von Überkompensation. Das ist ungerecht. Und ein glatter Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Vorgabe, ein System dürfe Länderfinanzen nicht nivellieren, also gleichmachen.

Spürbare Schwächung Bayerns

Die Reform des Systems, in Kraft seit 2020, erweist sich immer klarer als Fehler. Gemessen am bayerischen Staatshaushalt, ist die Summe für den Finanzausgleich heute höher als früher. Mit den zehn Milliarden, auf die Bayern 2024 verzichten musste, hätte der Freistaat seinen Investitionsetat verdoppeln können. Wenn das keine Schwächung ist! Es widerspricht damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Ausgleich die Geberländer nicht spürbar schwächen darf.

Bayerischer Haudrauf-Hinweis

Und was machte das größte Nehmerland Berlin? Es verwendete das Geld jedenfalls nicht, um seine Investitionsquote auf bayerisches Niveau zu heben. Stattdessen bietet es unbekümmert kostenlose Kita-Betreuung. Leider ist viel dran am bayerischen Haudrauf-Hinweis, die Nehmerländer gönnten sich manches, was sich die Geberländer verkneifen (müssen).

Mehr Leistung bitte!

Auch das ist ein Fehler des Systems: Es spornt Nehmerländer nicht an. Bayern ist eine Ausnahme, kein anderes Land wechselte dauerhaft die Seiten vom Nehmer- zum Geberland. Warum kein zweckgebundener Finanzausgleich, wo das umverteilte Geld in Investitionen fließen muss?

Die Hoffnungen auf eine rasche Reform sind klein. Solange zwölf Nehmerländer gegen vier Geberländer stehen, ist keine Mehrheit für einen solidarischen, aber weniger blöden Finanzausgleich absehbar. Bayerns Klage vor dem Verfassungsgericht war deshalb richtig.

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