Gesundheits-Apps werden in Deutschland von den Krankenversicherten immer häufiger genutzt. Die Kosten für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), also Smartphone-Apps, die Ärzte etwa bei Schmerzen, Diabetes oder zur Gewichtsreduktion verschreiben, erstatten die Krankenkassen, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Funktion, die Qualität und die Datensicherheit der Produkte geprüft hat.
Die Anwendungen mit Namen wie "Cara Care für Reizdarm" oder "elona therapy Depression" wurden seit dem Start der DiGA im September 2020 bis zum September 2023 laut Statistik der Krankenkassen rund 374.000 Mal in Anspruch genommen. Dabei hat sich die Zahl der DiGA-Verordnungen zuletzt mehr als verdoppelt.
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Digitale Anwendungen teuer für die Kassen
Für die Krankenkassen bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung, denn die Hersteller der Gesundheits-Apps können im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog beliebig hohe Preise für die DiGA festlegen. Diese müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht.
Die Startpreise lagen im ersten Untersuchungsjahr laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei durchschnittlich 407 Euro, im dritten Jahr waren es 593 Euro. Aus Sicht der Krankenversicherer resultieren daraus zu hohe Kosten: Bisher bezahlten die gesetzlichen Krankenversicherungen 113 Millionen Euro für die digitalen Gesundheitshilfen.
GKV: Nur jede fünfte App bringt etwas
Die GKW-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis hat daher nun gefordert, dass nur DiGA mit nachgewiesenem medizinischem Nutzen und echten Mehrwerten durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis der Anwendungen aufgenommen werden, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen.
Zu oft würden Anwendungen "nur zur Probe" in die Leistungs-Liste aufgenommen, das sorge neben hohen Kosten auch "für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei Patientinnen und Patienten", kritisierte Stoff-Ahnis.
Derzeit sei der Nutzten der meisten Anwendungen äußerst zweifelhaft, so Stoff-Ahnis: Bisher könne nur jede fünfte App auf Rezept bei Aufnahme in die entsprechende Liste überhaupt einen Nutzen nachweisen - und dieser Anteil sei zuletzt auch noch "stark gesunken".
Die Versicherer ziehen eine ernüchternde Bilanz
"Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt", teilte Stoff-Ahnis in Berlin mit. "Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung" lösten die Gesundheits-Apps "nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern". Es gebe zu viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen konnten.
"Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen", so Stoff-Ahnis, dieses Ziel werde jedoch nicht erreicht. Zudem sei inakzeptabel, dass die App-Hersteller ihre Preise immer weiter unkontrolliert erhöhten. "Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren", so die Verbandsvorständin.
Daher fordere der GKV-Verband, dass nur DiGA mit nachgewiesenem medizinischem Nutzen und echten Mehrwerten in das DiGA-Verzeichnis durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden. Zudem bedürfe es angemessenen, dem Patientennutzen entsprechende Preise.
Mit Informationen von DPA und AFP
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