Die Verbreitung und der Besitz von sogenannter Kinderpornografie nehmen seit Jahren stark zu – besonders im Internet. Auch in Bayern sind die Fallzahlen nach wie vor hoch, wie der stellvertretende Chef der Zentralstelle Cybercrime in Bamberg, Thomas Goger, der Nachrichtenagentur dpa mitgeteilt hat. Es sei noch keine Trendumkehr erreicht, sagt Goger, der auch gleichzeitig als leitender Oberstaatsanwalt bei der Spezialstaatsanwaltschaft Cybercrime in Bamberg tätig ist.
- Zum Artikel: Kinderpornografie - Der Kampf der Ermittler
Staatsanwalt warnt vor Hacking von Facebook-Konten
2023 habe vor allem auch der Bereich "Facebook-Hacking" eine große Rolle gespielt: "Social-Media-Accounts werden von Dritten übernommen und zur Verbreitung von Kinderpornografie missbraucht. Hier sehen wir mittlerweile auch Fälle auf anderen Plattformen wie Instagram." Täter in diesem Bereich haben die Ermittler noch nicht ausfindig machen können.
Bürgerinnen und Bürger würden aber durch dieses Phänomen massiv behelligt, erläuterte Oberstaatsanwalt Goger. "Der Social-Media-Account wird möglicherweise gesperrt, es droht Kontakt mit der Kriminalpolizei, wenn die Meldung der Anbieter in Deutschland angekommen ist. Wenn der Nutzer das Bild dann immer noch hat, sprich: Kinderpornografie immer noch besitzt oder im schlimmsten Fall sogar weitergeleitet hat, hat er sich möglicherweise auch selbst strafbar gemacht."
2022 hatte die Spezialstaatsanwaltschaft 6.591 Verfahren im Bereich "Kinderpornografie" gegen bekannte und unbekannte Täter geführt, mit Stand Mitte Dezember waren es für das Jahr 2023 schon mehr als 7.800.
Bilder in Whatsapp-Gruppen "aus falsch verstandenem Spaß"
Goger betonte, dass nicht hinter jedem der Fälle ein pädophiler Täter stecke. "Die übergroße Masse ist Material, das ohne jede sexuelle Motivation geteilt wird, aus falsch verstandenem Spaß zum Beispiel in die Whatsapp-Gruppe gestellt wird. Auch Kinder und Jugendliche fallen oft als Beschuldigte auf, etwa wenn selbst hergestellte Nacktaufnahmen geteilt werden."
Experten raten daher, nicht in Klassenchats beizutreten, wo die Gefahr besteht, dass rechtlich relevantes Material geteilt werde. Denn: Kinderpornografie umfasst nicht nur Bilder und Videos, auf denen vollständige Nacktheit zu sehen ist, sondern auch Darstellungen von leicht bekleideten Kindern in bestimmten Posen – sogenannte Posingbilder. Bei Kindern unter 14 Jahren kann es sich diesbezüglich um Kinderpornografie handeln, bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 um Jugendpornografie.
Opfer-Identifizierung große Herausforderung für Ermittler
Aufgabe der Zentralstelle ist es laut Oberstaatsanwalt Groger deswegen, gerade die Fälle mit echten pädophilen und sexuellen Motiven zu erkennen.
Verstärkt möchte die Spezialstaatsanwaltschaft den Bereich Opfer-Identifizierung in den Fokus nehmen. "Wir haben in den vergangenen Monaten unsere Prozesse darauf abgeklopft, ob wir wirklich alles unternehmen, was in unserer Macht steht, um gemeinsam mit der Polizei tatsächlich auch die abgebildeten Kinder identifizieren und aus den Missbrauchssituationen befreien zu können", sagte Goger.
Begriff "Kinderpornografie" problematisch
Der Begriff "Kinderpornografie" sei verharmlosend und ungenau, aber weithin gebräuchlich, wie es auf der Webseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung heißt. Der Begriff könne "darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung ein Verbrechen zum Gegenstand hat". Im Strafrecht werde der Begriff "Kinderpornografie" zur Definition von Missbrauchsdarstellungen weiterhin gebraucht.
Mit Informationen von dpa.
Video: Kinderpornografie - Der Kampf der Ermittler
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