Eingang des Bundesverfassungsgerichts mit großem Türschild, dem Bundesadler und der Aufschrift "Bundesverfassungsgericht".
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Eingang des Bundesverfassungsgerichts

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Mehr Schutz für Verfassungsgericht: Bald beschlossene Sache?

Mehr Schutz für Verfassungsgericht: Bald beschlossene Sache?

Nach dem Ampel-Aus liegt Vieles auf Eis – auch das Vorhaben, das Bundesverfassungsgericht wirksamer als bisher vor Extremisten zu schützen. Dennoch gibt es die Chance, dass der Bundestag die Pläne noch in diesem Jahr beschließt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Von einem guten Tag für die demokratische Kultur sprach Marco Buschmann, als er im Sommer die Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vorstellte. Damals war der FDP-Politiker noch Justizminister. Das Gericht habe "zum Gelingen unserer Verfassungsordnung unschätzbare Beiträge geleistet" und sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem "Eckpfeiler unserer liberalen Demokratie" entwickelt, so Buschmann.

Ein Eckpfeiler allerdings, der ins Wanken geraten könnte. Das befürchten SPD, Union, Grüne und FDP. Sie hatten über Monate an Plänen gearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht wetterfest zu machen. Für den Fall, dass die Zeiten politisch gesehen noch stürmischer werden. Dann aber kam die Regierungskrise – und mit ihr die Frage, was aus diesem Vorhaben wird. Doch SPD und Union halten daran fest, wie sich nun zeigt.

CSU will "Schutzmantel" für das Verfassungsgericht

"Wir versuchen, das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden zu schützen", sagt die oberbayerische SPD-Abgeordnete Carmen Wegge im BR24-Interview. Sie erinnert an die Entwicklung in Polen, wo die frühere Regierung die Unabhängigkeit der Justiz untergraben hatte. Ganz ähnlich formuliert es Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz: Es gehe darum, dem Gericht einen größeren "Schutzmantel" zu geben, so die CSU-Abgeordnete aus Aschaffenburg.

Schon jetzt sind die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts und Teile seiner Struktur im Grundgesetz festgeschrieben. Dazu gehört zum Beispiel die Regelung, wonach die Mitglieder des Gerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Allerdings haben einige wichtige Punkte bisher keinen Verfassungsrang: Sie sind in einem einfachen Gesetz enthalten. Deshalb könnten diese Regelungen wie jedes andere Gesetz geändert werden, eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament wäre dafür nicht nötig.

Weitere Regelungen sollen ins Grundgesetz

Die Rolle des Verfassungsgerichts und wesentliche Organisationsprinzipien sollen nun im Grundgesetz verankert werden. Es geht zum Beispiel darum, dass sich das Gericht in zwei Senate mit jeweils acht Richtern gliedert, dass die Amtszeit der Richter zwölf Jahre beträgt und dass die Altersgrenze bei 68 Jahren liegt.

Außerdem soll verhindert werden, dass eine Wahl neuer Richter bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen in Bundestag oder Bundesrat blockiert werden kann. Dem Gesetzgeber wird es den Plänen zufolge ermöglicht, Vorkehrungen für ein solches Szenario zu treffen. Dann könnte der Bundestag einspringen, wenn eine anstehende Richterwahl im Bundesrat hinausgezögert würde – und umgekehrt.

Verfassungsgericht soll nicht lahmgelegt werden können

Darüber hinaus soll dem Gesetzentwurf zufolge im Grundgesetz festgelegt werden, dass sich das Gericht selbst eine Geschäftsordnung gibt. Das klingt banal, ist aber ein wichtiger Punkt. Denn die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass Gerichte lahmgelegt werden können, wenn sie selbst keinen Einfluss auf die Reihenfolge beim Abarbeiten der Verfahren haben. Dann besteht die Gefahr, dass die Richter mit Nebensächlichkeiten überfrachtet werden – zulasten politisch bedeutsamer und womöglich unbequemer Verfahren.

Bundestagsbeschluss vielleicht noch vor Weihnachten

Im vergangenen Monat wurden die Pläne in den Bundestag eingebracht. Auch eine Expertenanhörung gab es bereits. Die SPD-Politikerin Wegge ist optimistisch, dass der Bundestag die Sache bald beschließt – vielleicht noch vor Weihnachten.

Die Union pocht zwar darauf, dass der Kanzler zunächst die Vertrauensfrage stellen müsse. Aber dann seien gemeinsame Beschlüsse denkbar – zum Beispiel zum Bundesverfassungsgericht. "Das ist so abschlussreif, dass das dieses Jahr noch kommen kann", sagt die CSU-Abgeordnete Lindholz.

Im Video: ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam in Karlsruhe
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Die Regierung und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht unabhängiger machen. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärt die Vorschläge.

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