Schutz des Verfassungsgerichts: Union will mitziehen
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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Sitzung des Zweiten Senats

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Schutz des Verfassungsgerichts vor Rechtsaußen: Union zieht mit

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sorgen dafür, dass unser Grundgesetz eingehalten wird. Aber was, wenn sie entmachtet werden? Das wollen die Ampel-Parteien verhindern - mit einer Gesetzesänderung. Die Union zeigt sich offen für die Pläne.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Ampel-Koalition sorgt sich schon seit einiger Zeit um das Bundesverfassungsgericht. Denn das ihm zugrunde liegende Gesetz scheint nicht so stabil zu sein, wie es sollte: Es kann bereits mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden. In einer Zeit, in der extreme Parteien erstarken, ist das für viele eine ziemlich beunruhigende Vorstellung.

Deshalb dringen SPD, Grüne und FDP darauf, das Gericht besser zu schützen. Und die Union hat signalisiert, dabei zu helfen.

Koalition und Opposition "im Grundsatz einig"

Rückendeckung kommt unter anderem aus der CSU: Man teile die Sorge, dass die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch beeinflusst werden könnten, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Thema sei wichtig und sollte "auf breiter Basis" diskutiert werden, so die CSU-Politikerin gegenüber der Funke Mediengruppe.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet aus Kreisen von Koalition und Opposition, man sei sich "im Grundsatz einig": Ziel sei, eine Situation zu vermeiden, wie sie zum Beispiel in Polen entstanden sei. Dort war das Verfassungsgericht tatsächlich lahmgelegt worden - unter dem Druck der damaligen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Zweidrittel- statt einfacher Mehrheit für Änderung des Gesetzes

Wie das Verfassungsgericht geschützt werden könnte, hatte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der "Welt am Sonntag" erklärt: Geht es nach der Ampel-Regierung, dann soll das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können, nicht mehr mit einfacher Mehrheit.

Um das zu erreichen, brauchen die Ampel-Parteien allerdings die Zustimmung von CDU und CSU, denn für eine entsprechende Grundgesetz-Änderung wäre eine Zweitdrittel-Mehrheit notwendig. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz setzt deshalb auf den Schulterschluss mit der Union: Es sei wichtig, "CDU und CSU von Anfang an voll in die Beratungen einzubeziehen", so Notz gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Union ist nach seinen Worten "eine ganz entscheidende politische Kraft für das Gelingen dieses Prozesses".

Verfassungsschutz-Präsident: AfD mit NPD kaum zu vergleichen

Was die Überlegungen angeht, die AfD von der gesetzlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, sieht der Präsident des bayerischen Verfassungsschutzes, Burkhard Körner, derweil kaum Spielraum: Er befürchte, dass ein derartiges Verfahren ähnlich schwierig, langwierig und riskant wäre wie ein Verbotsverfahren, sagte Körner der "Augsburger Allgemeinen".

Körner bezog sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche, wonach die NPD, die sich mittlerweile "Die Heimat" nennt, von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dazu gesagt, dieses Urteil könne eine "Blaupause für die AfD" sein. Laut Körner ist die AfD mit der NPD aber nur schwer zu vergleichen: "Auch hier müsste geklärt werden, ob die Partei als Ganzes die Kernelemente der Verfassung bekämpft."

Früherer Ost-Beauftragter will AfD-Verbot noch mal prüfen lassen

Bei allen Hürden: Der CDU-Parlamentarier und frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, setzt sich für einen überparteilichen Gruppenantrag ein, um ein AfD-Verbot zu prüfen. Wanderwitz sagte der "Augsburger Allgemeinen", für eine solche Prüfung reichten schon die Unterschriften von fünf Prozent der Parlamentarier.

Nach den Worten des CDU-Politikers kam Bewegung in das Vorhaben, als die Abschiebepläne ("Remigration") von Rechtsextremisten bekannt wurden. Ein Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung reiche nicht aus, findet Wanderwitz. Dann lieber gleich ein Verfahren zum Verbot der Partei: "Wenn man de facto die gleich hohen juristischen Hürden überwinden muss, macht es keinen Sinn, auf das wirksamere Mittel zu verzichten."

Mit Informationen von dpa und AFP

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