Die Mieten in Ballungsräumen steigen und steigen. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach langen regierungsinternen Beratungen eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg gebracht – die aktuelle Regel läuft Ende kommenden Jahres aus. Der Bund gibt damit den Rahmen vor, in dem die Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen können – allerdings nur für Gebiete, in denen die Wohnungssituation besonders angespannt ist.
Bundesländer müssen Mietpreisbremse besser begründen
Laut einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen die Bundesländer, die in angespannten Wohnungsmärkten Vorgaben zur Mietpreisbremse erlassen wollen, dies ausführlicher begründen als bisher.
Sie müssen insbesondere darlegen, welche anderen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Wohnungsnot zu entschärfen, beispielsweise ob neue Bauflächen ausgewiesen wurden. Aus dem Justizministerium heißt es dazu, dies sei notwendig, um sicherzustellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.
Verfassungsgericht mit Vorgaben
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 festgestellt, dass die Regel in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Wohnungseigentümern eingreift, dies aber mit Blick auf die zeitliche Befristung des Eingriffs für verhältnismäßig gehalten. Eine weitere Verlängerung müsse die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigen.
Der Grundgedanke der Mietpreisbremse aber soll gleich bleiben: Mieten in bestehenden Wohnungen dürfen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es insbesondere für Bestandsmieten, für neu gebaute Wohnungen sowie bei größeren Modernisierungsmaßnahmen.
SPD und Grüne wollten strengere Regeln
Buschmann hatte der SPD im Sommer vorgeworfen, die Verlängerung mit Nachforderungen zu verzögern. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte etwa angekündigt, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, "dass wir diese auch wirksam ausgestalten". Eine Verschärfung der Bremse ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen. SPD und Grüne wollten eigentlich auch strengere Regeln im Mietrecht, die teilweise auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Seit dessen Abschluss hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft aber drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium.
Derzeit haben 13 der 16 Bundesländer Verordnungen erlassen, in denen bestimmt wird, für welche Kommunen die Mietpreisbremse gilt – in Nordrhein-Westfalen handelt es sich beispielsweise um 18 größere Städte, in Bayern um 208 Städte und Gemeinden, in Thüringen lediglich um Erfurt und Jena.
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Mit Informationen der dpa.
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