Ein Mensch hält einen brennenden Joint in der Hand.
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Gegen die geplante Cannabis-Teil-Legalisierung gibt es weiter Widerstände.

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Ringen um Cannabis-Gesetz: Gerlach für Stopp, Landkreise warnen

Vor der Bundesratsentscheidung am Freitag dauert die Debatte um die Teilfreigabe des Cannabis-Konsums an. Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach plädiert dafür, das Gesetz aufzuhalten. Kritik kommt auch von den Landkreisen, Städten und der Polizei.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Freigabe von Cannabis soll zum 1. April kommen. Doch es gibt weiter Widerstände – von Gesundheitsministern der Länder, aber auch von den Landkreisen, Städten und der Polizei. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisierte die Pläne für das neue Cannabis-Gesetz erneut. "Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten", sagte Gerlach.

Die Ministerin bemängelte unter anderem ihrer Ansicht nach zu wenig geplante Kontrollen, zu unkonkrete Präventionsangebote und zu viel Aufwand für die Justiz. "Am schlimmsten aber ist die Gefahr für die Gesundheit gerade junger Menschen, die vom Cannabis-Gesetz ausgeht", so Gerlach. Auch ihr nordrhein-westfälischer Kollege, Karl-Josef Laumann (CDU), warf seinem Amtskollegen im Bund, Karl Lauterbach (SPD), vor, die Warnungen von Medizinern, aus der Polizei und der Justiz zu ignorieren. CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte ebenfalls die Ablehnung der von der Ampel geplanten Teil-Legalisierung.

Kühnert sieht Grüne in der Verantwortung

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sieht dagegen die Grünen in der Verantwortung, eine Blockade des Gesetzes zu verhindern. Sie seien an elf Landesregierungen beteiligt. "Die Grünen wollten dieses Gesetz besonders dringlich", sagte Kühnert der "Rheinischen Post" (Externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt). Sie müssten ihre Landesregierungen zumindest zu einer Enthaltung bewegen.

Landkreise befürchten Überlastung der Kommunen

Der Deutsche Landkreistag warnte unterdessen vor einer Überlastung der Kommunen. "Wir haben große Sorgen wegen der gesundheitlichen Folgen sowie des kommunalen Vollzugsaufwands", sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Es sei noch unklar, wie viele Anbauvereinigungen nun entstünden und kontrolliert werden müssten. "Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet, und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert."

Zusätzliche Lasten entstünden auch bei den Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise durch mehr Eignungsprüfungen, Fahrverbote und Verfahren wegen Ordnungswidrigen, kritisierte der frühere Landrat des Landkreises Ostholstein. Der Umsetzungsaufwand müsse beschränkt werden. "Wir haben nicht den Eindruck, dass der Gesetzgeber dies bislang ausreichend berücksichtigt hätte."

Städtetag: Keine flächendeckende Kontrolle möglich

Der Landkreistag verwies auf die Änderungsvorschläge der Länder, etwa im Hinblick auf die Reduzierung der erlaubten Mengen von Cannabis und das Zurückdrängen der Substanz aus dem öffentlichen Raum. "Wir unterstützen die Länder", fügte der Verbandschef hinzu.

Auch der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Wir werden die komplexen Regeln des Cannabisgesetzes nicht intensiv und schon gar nicht flächendeckend kontrollieren können." Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte erneut an die Länder, beim Gesetz "auf die Bremse" zu treten und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Lauterbach will für Cannabis-Gesetz kämpfen

Gesundheitsminister Lauterbach zeigte sich am Mittwoch optimistisch. Er habe jetzt eine Protokollerklärung vorbereitet, die viele Bedenken der Länder aufgreife und ihnen weit entgegen komme. "Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden." Das vierseitige Dokument, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht Änderungen bei Anbauvereinigungen vor und verspricht mehr Unterstützung der Länder bei Kinder- und Jugendschutz sowie der Suchtprävention.

Im Bundesrat soll das Gesetz am Freitag beraten werden, ist aber nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren so abbremsen. Der gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat kann bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden kann.

Mit Informationen von dpa, AFP und epd

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