(Symbolbild) Fahnder des LKA Schleswig-Holstein haben mehr als 103 Millionen Dollar Falschgeld sichergestellt.
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(Symbolbild) Fahnder des LKA Schleswig-Holstein haben mehr als 103 Millionen Dollar Falschgeld sichergestellt.

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Palettenweise Blüten: 103 Millionen Dollar Falschgeld entdeckt

Palettenweise Blüten: 103 Millionen Dollar Falschgeld entdeckt

In 75 Kartons verpackt haben Fahnder in Schleswig-Holstein und Hamburg mehr als 103 Millionen Dollar sogenanntes Theatergeld gefunden. Die Geldscheine sind bei genauer Betrachtung als Falschgeld zu erkennen. Damit handelt es sich um eine Straftat.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Bei Durchsuchungen von einer Wohnung und zweier Firmenadressen in Schleswig-Holstein und in Hamburg haben Fahnder gefälschte US-Geldscheine in Höhe von mehr als 103 Millionen Dollar sichergestellt. Was man auch als "Theatergeld" (englisch "prop money" oder "movie money") bezeichnet, sind Scheine, die bei genauer Betrachtung als Fälschungen erkennbar sind, teilte das Schleswig-Holsteinische Landeskriminalamt (LKA) am Freitag mit.

Blüten hergestellt in der Türkei, zwischengelagert in Deutschland

Ein 42 Jahre alter Beschuldigter steht nach LKA-Angaben unter Verdacht, bereits in der Vergangenheit Falschgeld in die USA exportiert zu haben. Hinweise der amerikanischen Sicherheitsbehörden an das Bundeskriminalamt und anschließende Ermittlungen hätten zu den Firmenstandorten des Mannes geführt, der unter anderem Geschäftsführer von zwei Exportunternehmen ist.

Die Fahnder hätten vier Paletten mit 75 Kartons gefälschter US-Dollar sichergestellt. Die Blüten stammen den Erkenntnissen zufolge mutmaßlich von einem Großhändler aus der Türkei, der eine der Exportfirmen des Beschuldigten in Jübek in Schleswig-Holstein als Zwischenlager für den Weitertransport in die USA genutzt hat.

Herstellung, Beschaffung und Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar

Nach Angaben der Deutschen Bundesbank und amerikanischer Behörden könnten die als "Theatergeld" bezeichneten Blüten durchaus mit echtem Geld verwechselt werden. Herstellung, Beschaffung und das sogenannte Inverkehrbringen dieser Falschgeldnoten seien daher Straftaten.

Mit Informationen von dpa

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