Autos parken auf dem Gehweg (Archiv- und Symbolbild)
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Urteil: Anwohner können sich gegen Parken auf Gehwegen wehren

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Stadt Bremen dazu verpflichtet, in einem gewissen Rahmen gegen Gehwegparker vorzugehen. Allerdings nur dort, wo der Platz auf Bürgersteigen allzu sehr eingeschränkt wird. Das könnte auch anderen Gemeinden drohen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Autos, die mit zwei Reifen auf Gehwegen parken, sind für viele Fußgänger ein Ärgernis, da sie den Platz auf Bürgersteigen teilweise stark einschränken. Diese bislang von vielen Kommunen deutschlandweit geduldete Praxis könnte bald deutlich eingeschränkt werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes räumt Anwohnern jetzt unter bestimmten Umständen ein Recht dazu ein, dagegen vorzugehen. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist.

Kommunen müssen bei stark betroffenen Straßen eingreifen

Im konkreten Fall hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt geklagt. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit mehreren Jahren gestritten. Ohne Erlaubnis ist dieses verboten. In vielen deutschen Kommunen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und wird geduldet. 

Vor Gericht wurde den Klägern jetzt zugestanden, dass die Stadt Bremen, dazu verpflichtet wird, tätig zu werden. Allerdings muss sie das, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zufolge, nicht in allen Straßen der Stadt tun. Den Richtern zufolge darf sie im Rahmen eines Parkkonzeptes die am stärksten von Gehsteigparkern betroffenen Straßen priorisieren.

Schon 2021 hatte das Bremer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich, entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Gänzlich tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun bestätigt. 

Umwelthilfe begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe kritisiert seit Jahren die Duldungspraxis der Kommunen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil schreibt die Deutsche Umwelthilfe: "Wir sehen uns durch dieses Urteil in unserem Einsatz gegen illegales Gehwegparken bestätigt und rufen die Städte und Gemeinden auf, dieses Urteil konsequent umzusetzen und alle falsch parkenden Fahrzeuge mit einem Ordnungsgeld zu belegen oder konsequent auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen."

Auch der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt in einer Mitteilung das Urteil und schreibt: "Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken. Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen. (...) Dabei müssen alle sicher von A nach B kommen können, auch wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung."

Anwalt: "Kläger haben auf jeden Fall gewonnen"

"Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall", erklärte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Deutschen Presse-Agentur. Er schränkte aber ein, die Kläger hätten nicht erreicht, dass sich die Stadt direkt um ihre Straßen kümmern müsse. Dennoch nannte der Jurist die Entscheidung "wegweisend". 

Einer der Kläger, Wolfgang Köhler-Naumann, sagte, "es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass man bei Behinderung durch illegales Gehwegparken das Recht hat, zu fordern, dass die Kommune einschreiten muss.". Aber er nannte es enttäuschend, dass die Stadt weiter auf Zeit spielen könne, um Maßnahmen umzusetzen. 

Bremen will gegen illegales Gehwegparken vorgehen

Aus dem Bremer Mobilitätsressort hieß es zu dem Urteil, es bestätige das Vorgehen des Ressorts. Man setze derzeit ein stadtweites Konzept um und werde gegen illegales Gehwegparken vorgehen.

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