Das Urteil fiel eindeutig aus – zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren Nationalspielers über seine Ex-Freundin, das Model Kasia Lenhardt, seien rechtlich zulässig, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien "nicht derart schwerwiegend", dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.
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Lenhardt begeht im Februar 2021 Selbstmord
Die Mutter der 2021 durch Suizid gestorbenen Ex-Freundin wollte in dem langen Rechtsstreit erreichen, dass Boateng für die Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Gericht ab. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.
Eine Aussage war Boateng zuvor im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagt worden. Das aktuelle Urteil zu den fünf weiteren Aussagen ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ allerdings keine Revision zu. Dagegen könnte die Mutter Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
In dem Interview mit dem Boulevardblatt "Bild" hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" und später mit Boateng liiert. Das Interview erschien kurz nach der Trennung des Paares. Im Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz bei einer leblosen Person, bei der es keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung gebe.
Gericht über Boateng-Äußerungen: Menschenwürde nicht verletzt
Richter Oliver Elzer sagte, der Mutter sei es auch nach dem Tod ihrer Tochter um deren "Achtungsanspruch" gegangen. Die beanstandeten Äußerungen Boatengs könnten zwar "verletzend" sein, sie seien aber nicht "derart schwerwiegend" und "nicht derart grob verletzend", dass sie verboten werden müssten und der Anspruch der Mutter berechtigt sei.
Das Gericht erläuterte: "Für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen." Die beanstandeten Äußerungen enthielten jedoch keine solchen Erniedrigungen oder Herabwürdigungen der Verstorbenen und verletzten nicht ihre Menschenwürde.
Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", erklärte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.
Boatengs Sprecher Thomas Knipp sagte nach dem Urteil, man begrüße die Entscheidung, weil nun Ruhe in dem Rechtsstreit einkehre. Boateng wisse, dass das Interview ein großer Fehler gewesen sei, den er bedauere und für den er sich entschuldige. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor vor Gericht erklärt, der Fußballspieler beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen.
Boateng: Geldstrafe wegen Körperverletzung – unter Vorbehalt
Zuletzt hatte ein Strafprozess gegen Boateng für Schlagzeilen gesorgt. Das Landgericht München verwarnte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro unter Vorbehalt. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss der 35-Jährige diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Die Münchner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil allerdings nicht und hat Revision eingelegt.
Mit Informationen von dpa
Hinweis: Sollten Sie selbst Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Beratung erhalten Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222. Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. https://www.suizidprophylaxe.de/hilfsangebote/hilfsangebote/
Im Audio: Boateng-Urteil – Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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