Zu sehen ist Jérôme Boateng im Gerichtssaal.
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Jérôme Boateng wurde Mitte Juli wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen.

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Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Boateng-Urteil ein

Jérôme Boateng wurde wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Doch das Gericht verhängte eine Geldstrafe, die der Fußballer nur unter Vorbehalt zahlen muss. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nun Revision eingelegt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Es sah so aus, als hätte der Fall nach langem Ringen endlich ein Ende gefunden – doch nun könnte der Prozess gegen Jérôme Boateng in eine neue Runde gehen: Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft München Revision gegen das Urteil des Münchner Landgerichts von vergangener Woche eingelegt. Jérôme Boateng wurde Mitte Juli wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, dafür aber lediglich verwarnt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro, also insgesamt 200.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

Boatengs Verteidiger sprach von "fairen Urteil"

Dazu kommt: Die Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro wurden unter Vorbehalt verhängt. Das Geld muss Boateng also nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Boatengs Verteidiger sprach von einem "sehr guten, fairen Urteil". Jérôme Boateng sei sehr erleichtert.

Verfahren gegen Boateng läuft bereits seit Jahren

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München zieht sich schon lange. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. Über die jetzt eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.

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