Eine Person fährt mit einem Elektroroller auf dem Gehweg.
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Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg: Das ist verboten.

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User zu E-Scootern: Nutzer statt Anbieter in die Pflicht nehmen

Wie für Fahrrad und Auto gelten für E-Scooter Regeln. Doch nicht alle halten sich daran. Die Verfügbarkeit der Roller hat neue Dynamik in den Verkehr gebracht - nicht immer positive. Wer sollte bei Problemen zur Verantwortung gezogen werden?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

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Wenn E-Scooter im Weg liegen, ist der Ärger bei vielen groß. Aber auf wen? BR24-User "GeiselDesZeitgeists" hat kommentiert: "Interessant zu sehen, dass nahezu alle auf die Scooter an sich oder deren Anbieter schimpfen, aber niemand auf die Idee kommt, deren Nutzer in die Pflicht zu nehmen bzw. bei unsachgemäßer Handhabung zu bestrafen." "Kleiner_Klaus" reagiert: "Dafür bedarf es aber der Mitarbeit des entsprechenden E-Scooter-Anbieters!" Wenn Anbieter ihre Nutzer bei Verstößen nicht sanktionieren würden, müsste ihnen die Lizenz entzogen werden, so die Forderung. Also: Wer sollte bei Problemen Verantwortung übernehmen - die Nutzer oder die Anbieter?

E-Scooter-Fahrer müssen sich an Straßenverkehrsordnung halten

Grundsätzlich gilt für E-Scooter-Fahrer die Straßenverkehrsordnung. Polizisten oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt überwachen die Regeln wie bei Auto- oder Radfahrern. So ist das Fahren von E-Scootern auf Gehwegen verboten. Nebeneinader fahren, freihändig fahren oder sich mit jemand anderen einen Roller zu teilen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Mit Blick auf die User-Diskussion um mehr Pflichten für E-Roller-Fahrer sagt Cäcilia Haberger, Verkehrspsychologin aus München: "Pflicht haben sie ja so und so. Es ist keine besondere Verantwortung oder mehr Verantwortung." Man müsse schauen, dass sich die Fahrer "überhaupt der Verantwortung bewusst sind, weil sie Teilnehmer am Straßenverkehr mit einem motorisierten Fahrzeug sind".

Auch Bereitsteller von E-Scootern verweisen auf das Straßenverkehrsrecht. So schreibt Anbieter "TIER", er sei für den Mietvorgang und die Sicherheit der Fahrzeuge, "nicht jedoch für das regelwidrige Fahrverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen verantwortlich (die es bedauerlicherweise bei jedem Fahrzeugtyp gibt)". Und er merkt an, dass sich die meisten an die Verkehrsregeln halten würden.

Wie nehmen Anbieter ihre Kunden in die Pflicht?

Die Anbieter "voi" und "TIER" haben nach eigenen Angaben zusätzliche Maßnahmen eingeführt, um Nutzer auf Regeln aufmerksam zu machen:

  • Infos zu Park- und Verkehrsregeln vor der ersten Fahrt; regelmäßige Erinnerungen
  • "Digitale Fahrschule" von "voi": Mehr zum verantwortungsbewussten Fahren und Abstellen – Anreiz: 30 Freiminuten. Bei wiederholten Verstößen oder Account-Sperrungen könne das Absolvieren zur Bedingung für die weitere Nutzung des Angebots gemacht werden.
  • "Rider-Rebalancing" von "voi": Rabatt, wenn Kunde Fahrzeug nutzt, das falsch abgestellt wurde
  • Foto-Pflicht beim Abstellen: Bilder dienen laut Anbieter "TIER" bei Bußgeldbescheiden als Beleg; Strafen können an Nutzer weitergegeben werden
  • Strafgebühren (um 25 Euro) bei wiederholten Regelverstößen oder falschem Abstellen in Städten mit Parkzonen
  • Nutzer können in extremen Fällen vom Angebot ausgeschlossen werden

Flächendeckende Kontrollen?

Würden mehr Verkehrskontrollen helfen, rücksichtslose Fahrer zu belangen? Laut bayerischem Innenministerium fänden generell regelmäßig Kontrollen statt. Auch wenn man bei der personellen Ausstattung der Polizei in Bayern "sehr gut" aufgestellt sei: "Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist jedoch weder möglich noch wünschenswert", schreibt das Ministerium auf Anfrage. In erster Linie würden bekannte Unfallgefahrenpunkte überwacht.

Unterschätze Gefahr, Anonymität, geringe Strafen

Doch warum sind manche rücksichtslos unterwegs? Einzelne würden die Gefahren unterschätzen, sagt Psychologin Haberger. Aber auch Anonymität spiele eine Rolle: "So ein E-Roller, wenn ich den irgendwo abstelle, sieht das ja keiner – oder wenn jemand anderes das sieht, weiß er ja nicht, ob ich den jetzt legalerweise oder illegalerweise dort abstelle."

Haberger glaubt, viele würden E-Scooter "einfach so als Spielzeug" sehen, ohne sich groß zu informieren. "Ist ganz lustig, ist nett, bequem, unkompliziert." Angesichts der Gefahren spricht sie die bisherigen Bußgeldhöhen an – zum Beispiel kostet auf dem Gehweg fahren 15 Euro, zu zweit fahren zehn Euro. "Manche denken: 'Naja, vielleicht ist es verboten, aber so schlimm ist es ja nicht, so viel kostet es nicht.' Da könnte man, denke ich, durchaus ein bisschen was anheben."

Im Video (Archiv): Gestiegene Zahl an Unfällen mit E-Scootern

Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
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Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

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