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"Wenn nur einen Tag nach der Wahl der Rückfall in die immer gleichen Mechanismen der parteipolitischen Verteilungskämpfe zelebriert werden, befürchte ich nichts Gutes für Deutschland." Es sind Kommentare wie dieser von BR24-User "Selmasel", die uns nach der Bundestagswahl erreicht haben. Manche Nutzer wünschen sich Veränderung – unter anderem am Wahlprozess, an der politischen Kultur, aber auch an den Abläufen danach. "Ohne den Mut zur Veränderung, die verkrustete und ineffektive Strukturen, aber auch Pfründe und Anspruchsdenken abschafft, wird es nur ein laues Weiter-so geben. Das hilft nicht", kommentierte "Selmasel" kurz nach dem Wahltag weiter.
Online-Wahl: "Digitalisierung wäre gute Idee"
Ein Aspekt, den User ansprechen: Digitalisierung. "Digitalisierung wäre auch für Wahlen eine gute Idee", schrieb "Holly2602" in Bezug auf die Probleme einiger Auslandsdeutscher mit den Wahlunterlagen.
Doch in Deutschland gibt es dafür Hürden. So herrscht Sorge um die Sicherheit – Stichworte Hacker und Wahlmanipulationen. Außerdem müssen Wahlen öffentlich sein, jeder soll Wahlprozess und Stimmauszählung beobachten können.
Technik, die den rechtlichen Ansprüchen gerecht wird, ist derzeit nicht in Aussicht. Auch im Bundestag gibt es laut Bundesinnenministerium keine Vorstöße Richtung Online-Wahl. Ein Beispiel, wie es anders gehen kann: Zumindest die Franzosen, die im Ausland leben, können online wählen. Hilfreich könnte aber auch schon sein, wenn Deutsche im Ausland in einem deutschen Konsulat oder einer Botschaft vor Ort abstimmen könnten.
Bundestagswahl: Nur noch eine Stimme?
Was das Kreuze-Setzen angeht: Da manche Wahlkreisgewinner angesichts der zurückliegenden Wahlrechtsänderung nicht ins Parlament einziehen, hinterfragen Nutzer die Erststimme. "Ich frage mich, wozu es die Erststimme dann überhaupt noch braucht", kommentierte "Guppy". Schon Mitte Februar schlug "Pfalzbayer" vor: "Nur eine Stimme, die den Wunschkandidaten direkt in den Bundestag wählt."
Bezüglich des Sinns der Erststimme formulierte "Mr.Green" aber: "Damit auch wirklich Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet im Parlament vertreten sind!"
Es gibt theoretische Überlegungen zu einem Einstimmensystem, denn das derzeitige System ist nicht ganz einfach zu verstehen. Beispielsweise könnten Wähler mit einer einzigen Stimme gleichzeitig einen Kandidaten und die Partei wählen (externer Link). Andere argumentieren, dass mit dem Zweistimmenprinzip die Vorzüge von zwei unterschiedlichen Wahlsystemen miteinander verknüpft werden (externer Link).
Anzahl der Abgeordneten nochmal verringern
Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es durch das geänderte Wahlrecht nicht mehr. Der Bundestag kann nicht größer als 630 Abgeordnete werden. "Tom_W" aber befand: "630 Bundestagsabgeordnete sind immer noch viel zu viele. Die kosten alle nur Steuergeld mit ihren Diäten, Büros, Reisen und Spesen. Und stimmen dann alle so, wie es die Partei will. Das hat nichts mit Demokratie zu tun. 300 Abgeordnete würden völlig ausreichen." "Brb765" erachtete sogar 100 Abgeordnete für ausreichend.
Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (externer Link) zufolge spart der Steuerzahler durch die erfolgte Verkleinerung jährlich 125 Millionen Euro.
Eine richtige "Höchstzahl" lasse sich wissenschaftlich schwer bestimmen, teilte Danny Schindler, Direktor des Instituts für Parlamentarismusforschung, auf BR24-Anfrage mit. Die Diskussion um die Parlamentsgröße sollte bei den Parlamentsaufgaben ansetzen: "Grundsätzlich verlangt die Aufgabe der Kommunikation und Vermittlung auch die Möglichkeit der Präsenz vor Ort." Daher die 299 Wahlkreise. Wenn es um Regierungskontrolle und Gesetzgebung geht: "Mehr Abgeordnete bedeuten mehr Arbeitsteilung auf komplexen fachlichen Gebieten", sagte Schindler. "Ohne eine entsprechende Abgeordnetenzahl kann ein Arbeitsparlament wie der Bundestag weniger gut funktionieren."
Frist, wann die neue Regierung stehen muss
Nun stehen Sondierungs- und Koalitionsgespräche an. "Realist20" sieht Reformbedarf, wenn es um Fristen ("wachsweiche oder keine") und die geschäftsführende Tätigkeit der alten Regierung geht.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammentritt. Das Amt des Bundeskanzlers endet zwar mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Kanzler aber verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. Eine starre Frist für die Kanzlerwahl gibt es auf Bundesebene nicht. Langwierige Verhandlungen sind eine mögliche Folge.
Unter anderem in Bayern ist das anders: Spätestens innerhalb einer Woche nach dem ersten Zusammentreten des Landtags wird der Ministerpräsident gewählt. Nicht ernst gemeinte Gespräche sind damit unwahrscheinlicher. Gleichzeitig kann der Zeitdruck einschränken.
Wie wäre es mit einer Minderheitsregierung?
Nach der Wahl scheint nun nur eine schwarz-rote Koalition Aussicht auf Erfolg zu haben. Manche bringen aber auch eine Minderheitsregierung ins Spiel, wie "Britta123": "Ich finde eine Minderheitsregierung von CDU mal was Spannendes, sie muss sich für Gesetzvorhaben eine Mehrheit suchen, mal sehen was dann passiert."
Amtszeiten bisheriger Minderheitsregierungen auf Bundesebene waren auf wenige Wochen begrenzt. Was für Minderheitsregierungen spricht: Mehr Parteien können mitbestimmen. Die Regierung muss mehr für ihre Ziele kämpfen. Doch CDU-Chef Friedrich Merz hat es ausgeschlossen, sich notfalls mit AfD-Stimmen zum Kanzler einer CDU/CSU-Minderheitsregierung wählen zu lassen. Experten sagen, Deutschland wäre mit einer Regierung ohne eigener Mehrheit ein ziemlich unsicherer Kandidat, etwa in der Außen- und Sicherheitspolitik (externer Link). Auch "Luggi2" argumentierte: "In diesen unsicheren Zeiten sollte man solche Experimente unterlassen."
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