Klimaaktivisten der Letzten Generation protestieren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gegen den Prozess, ob Straßenblockaden von Klimaaktivisten als Nötigung einzustufen sind.
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Protestplakat der Letzten Generation vor dem OLG Karlsruhe

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Ziviler Ungehorsam: Kriminell oder "Testfall" für Demokratie?

Protest ist nicht gleich Protest. Wann haben wir es mit zivilem Ungehorsam zu tun, wann nicht? Und was "bringt" er? Diese Fragen hat Jürgen Habermas 1983 in einem Aufsatz verhandelt, der heute bei all den Protesten aktueller nicht sein könnte.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Kulturleben am .

Sie kleben sich auf Straßen, Autobahnen, Flugrollbahnen und blockieren den Verkehr: die Klimaaktivisten der Letzten Generation. Entrüstet reagieren darauf selbst umweltbewusste Zeitgenossen, Politiker drohen harte Strafen an, Bayern setzt sie in Präventivhaft fest. Alexander Dobrindt (CSU) sieht in ihnen gar Terroristen: die Entstehung einer "Klima-RAF". Klimakleber als Feinde, ja als Bekämpfer unseres demokratischen Rechtsstaats?

Ist gewaltloser Widerstand Gewalt?

Einer, der Protestformen wie die der Letzten Generation genau umgekehrt einschätzt, nämlich letztlich als demokratische Politik von unten, ist Jürgen Habermas – der Vernunftoptimist, Diskursidealist und 95-jährige Philosoph der Bundesrepublik. Nicht in einer aktuellen Stellungnahme, sondern in einem 1983 entstandenen Aufsatz mit dem Titel "Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat", der aktueller kaum sein könnte.

Anlass für Habermas' Klärung über Sinn und Verdienst des "Zivilen Ungehorsams" war 1983 die Kriminalisierung der Protestbewegungen in Brockdorf und Co.: "Das tonangebende bayerische Duo der Bundesregierung, die Herren Zimmermann und Spranger, singt den Refrain auf den Vers, der ihm seit Monaten von der FAZ vorgespielt wird: 'Gewaltloser Widerstand ist Gewalt'".

Protest-Welle der frühen 80er-Jahre

Habermas' Polemik richtet sich gegen den damaligen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann und seinen Staatssekretär Carl-Dieter Spranger, beide CSU. Anfang der 80er Jahre hatte sich in Westdeutschland breiter Protest formiert: am Bauzaun im Schleswig-Holsteinischen Brokdorf mit heftigen Kämpfen gegen die Atomkraft, in Kreuzberg mit Hausbesetzungen gegen die Wohnungsnot, in Bonn mit Großdemos gegen die Stationierung neuer Raketen nach dem NATO-Doppelbeschluss.

Blockaden, Menschenketten, Sit-Ins: Für Minister Zimmermann waren schon das Protestformen der Militanz: "Die Bundesregierung darf und wird nicht hinnehmen, dass Gewalt an die Stelle von Überzeugung tritt. Das unbestrittene Recht auf Demonstration darf nicht zu Aktionen des Rechtsbruchs missbraucht werden", so Zimmermann. Das Versammlungsrecht wurde verschärft, das "Vermummungsverbot" auf den Weg gebracht.

Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam

Habermas nennt die Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam "autoritären Legalismus". Das dazugehörige Bild vom Staatsbürger zeichnet er ziemlich sarkastisch: Er soll alle paar Jahre an die Urne gehen, dieser Bürger – ansonsten aber möglichst nicht auffallen: "Aus der Perspektive einer Obrigkeit, die für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat, zeigt die demokratische Willensbildung des Souveräns ein bleiches, eingeschüchtertes, zahnloses Antlitz. Demonstrationen sollten aus polizeilichen Gründen am besten im Saale stattfinden, jedenfalls nicht abweichen vom Normalbild des geordneten Umzugs erwachsener und reinlich gekleideter Bürger mit abschließender Ansprache vor dem Rathaus", schreibt Habermas.

Zur Erinnerung: Der Diskursphilosoph, der wie kein anderer den "zwanglosen Zwang des besseren Arguments" beschwört, ist alles andere als ein Umstürzler. Zu den 68ern hatte er ein angespanntes Verhältnis, noch im Aufsatz von 1983 bezeichnet er die Studentenführer von damals als "Taktiker einer Scheinrevolution". Systemwechsel ist Habermas‘ Sache nicht, den zivilen Ungehorsam verteidigt er gerade als Anhänger des liberalen Rechtsstaats. Der ist die richtige Ordnung, kann aber dennoch Ungerechtigkeiten erzeugen und falsche Entscheidungen treffen.

Dann ist Protest gefragt, oder eben "ziviler Ungehorsam": für Habermas ein symbolischer, politisch motivierter Rechtsbruch, der bereit ist, juristische Folgen auf sich zu nehmen. Und: Ein Protest, der "moralisch begründet" ist, dem also nicht nur Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen. Eine Definition, nach der Traktorblockaden von Bauern nicht ganz so klar ziviler Ungehorsam sind wie Klebeaktionen von Klimaaktivisten.

Legal, aber nicht moralisch legitim

Moralische Rechtfertigung einzufordern, ist also sehr politisch, das sagt auch Christian Volk, Politikwissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität: "Wenn man sich die Frage stellt: Warum brauche ich überhaupt eine demokratische Verfassungsordnung? Dann ist die Antwort: damit jeder Mensch ohne Angst darüber nachdenken und entscheiden kann, was er oder sie für richtiger hält. Die moralische Begründung ist quasi die Form, in der das zum Aus-druck kommt. Man bringt zum Ausdruck, dass das Regierungshandeln zwar legal sein mag, aber man es noch lange nicht für moralisch legitim erachtet, so zu handeln."

Moral und Politik: Das ist gegenwärtig eine eher verdächtige Kombination. Das Moralische gilt als politikuntauglich – weil gefühlig, verbotsverliebt, undemokratisch, selbstbesoffen vom eigenen Gutsein. Wo von Moral die Rede ist, ist die Debatte zu Ende, so die Unterstellung. Dagegen ist mit Habermas festzuhalten, dass natürlich auch das Moralische diskutierbar ist. Und diskutiert werden muss. Nicht nur für den Ausnahmefall des zivilen Ungehorsams, sondern für die Demokratie überhaupt. Sie ist einerseits eine Sache nüchterner Verfahren – Wahlen, Parlamentsarbeit, Gerichtswesen – wurzelt andererseits aber in satten Prinzipien: Grundrechten, Gleichheit vor dem Gesetz, sozialer Gerechtigkeit.

Der irritierbare Rechtsstaat

"Der Rechtsstaat im Ganzen erscheint nicht als ein fertiges Gebilde, sondern als ein anfälliges, irritierbares Unternehmen, das darauf angelegt ist, unter wechselnden Umständen eine legitime Rechtsordnung herzustellen oder aufrechtzuerhalten. Weil dieses Projekt unabgeschlossen ist, sind auch die Verfassungsorgane von dieser Irritierbarkeit keineswegs ausgenommen", so Habermas in dem Aufsatz über "Zivilen Ungehorsam". Für den Philosophen bleibt das "unabgeschlossene Projekt" Demokratie angewiesen auf die, wie er schreibt, "Empfindlichkeit der Bürger" gegenüber Ungerechtigkeit, falscher Routine oder schiefen Machtverhältnissen.

Und dann klingt der universalistische Denker in seinem Aufsatz aus den 80er Jahren beinahe wie diskriminierungs-sensible linke Bewegungen von heute: "Es sind 'die Mühseligen und Beladenen', die Unrecht als erste am eigenen Leibe erfahren. Die, die Unrecht am ehesten spüren, sind in der Regel nicht mit Befugnissen oder auch nur mit privilegierten Einflusschancen ausgestattet – sei es über die Zugehörigkeit zu Parlamenten, Gewerkschaften und Parteien, sei es über den Zugang zu Massenmedien", so Habermas im oben zitierten Aufsatz.

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Jürgen Habermas verfasste 1983 den Aufsatz: "Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat"

Regelverletzungen initiieren Debatten

Ziviler Ungehorsam als demokratische Politik von unten – das verteidigt Habermas mit einer sehr Habermasschen Pointe: Blockaden und Besetzungen sind für ihn keine Diskursverweigerung, sondern ein Kommunikationsangebot. Politikwissenschaftler Christian Volk: "Es ist so ein bisschen die Grundüberzeugung der Demokratie, dass niemand im Besitz der Wahrheit ist. Regelverletzungen müssen daher immer so interpretiert werden können, dass sie Debatten initiieren wollen und nicht anderen die Wahrheit aufzwingen wollen."

Motor demokratischer Entwicklung

Natürlich kann bei dieser Debatte auch herauskommen, dass der Protest nicht einlöst, was er moralisch beansprucht. Dass er moralisch falsch liegt oder dass er auf Vorteile für die eigene Gruppe aus ist, statt das große Ganze zu sehen. Oder dass er doch einfach Randale will.

Wer sich auf zivilen Ungehorsam beruft, hat nicht immer Recht. Ist aber auch nicht automatisch ein Feind der Demokratie: Christian Volk nimmt an, dass wir konstatieren müssten, dass ziviler Ungehorsam und Protest in der aktuellen Debatte zu schnell kriminalisiert wird: "Uns fehlt ein Wissen und ein Bewusstsein dafür, dass unsere demokratische Ordnung mit ihren Freiheitsrechten nur so geworden ist, wie sie heute geworden ist, durch den zivilen Ungehorsam", so der Politikwissenschaftler.

Damit wolle er nicht sagen, dass wir schon im demokratischen Paradies angekommen seien, es gebe noch viele Dinge, die natürlich im Argen liegen. "Aber die demokratische Entwicklung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung, gerade im Vergleich zu den 60er und 70er-Jahren, geht auf den Protest und den zivilen Ungehorsam zurück".

Klimabewegung – "Testfall" für die Demokratie heute

Ein "Testfall" für die Demokratie ist heute die Klimabewegung. Sie demonstriert nicht nur, sie klebt sich auf die Straße oder stört die Museumsruhe. Eine kommende "Klima-RAF" hat man sie dafür genannt – vor dem Äußersten kann man nicht früh genug warnen. In Bayern wurde Präventivhaft verhängt. Das ist die eine Seite der Abwehr, die man mit Habermas "autoritären Legalismus" nennen kann. Die andere, weichere, will sich den moralischen Kern der Klimafrage vom Leibe halten. Mit den immer gleichen Vokabeln: Apokalyptik, Besserwisserei, Bevormundung. Will uns da jemand das Schnitzel verbieten?

Im Aufsatz von Jürgen Habermas taucht gegen Ende ein Begriff auf, der wie gemacht scheint für die Klimafrage: "Lebensform". Die Protestbewegung der 70er- und 80er-Jahre, so Habermas, kämpfte nicht wie Martin Luther King gegen die Verletzung von Grundrechten. Auch nicht gegen einzelne politische Maßnahmen, sondern eben gegen eine ganze "Lebensform". Was alles dazu gehören sollte, zählt Habermas unironisch als breiten Katalog der Missstände auf: Waldsterben, Frauendiskriminierung, Fremdenhass, chemische Umweltverschmutzung, Apparatemedizin, Stadtsanierung, die Bedrohung durch Atomwaffen und Atomkraftwerke, durch Großtechnologie überhaupt.

Habermas weiter gedacht

Für Christian Volk ist die Abgrenzung zu klassischen Protestformen weniger strikt, als Habermas annimmt: Er fände es verkürzt, zum Beispiel die Bürgerrechtsbewegung nicht als eine Änderung der Lebensform darzustellen, so Volk: "Also die Frage, ob wir Rassismus beendet haben, ist eine Frage ums Ganze. Es hat ja auch damit etwas zu tun: Wie wird am Arbeitsplatz miteinander umgegangen? Wie wird in den Schulen miteinander umgegangen, welche Formen im sozialen Leben gibt es also? Das heißt, dieser Lebensform-Begriff ist einer, der immer mit demokratischer Politik einhergeht, weil eine Demokratie immer auch die spezifische Form, wie wir zusammenleben wollen, betrifft und entscheidend prägt und mit verändert."

Das Private ist politisch, und das Politische findet nicht nur an der Wahlurne statt oder im Parlament. Manchmal braucht es Protest, und manchmal Protest, der wirklich stört. "Jede rechtsstaatliche Demokratie, die ihrer selbst sicher ist, betrachtet den zivilen Ungehorsam als normalisierten, weil notwendigen Bestandteil ihrer politischen Kultur", schreibt Habermas 1983.

Jürgen Habermas Aufsatz "Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat" aus dem Jahr 1983 ist zu finden im Band Jürgen Habermans:"Die Neue Unübersichtlichkeit". edition suhrkamp

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