Wirte des Herzkasperl-Festzelts dürfen nicht auf die Wiesn

München: Die Wirte des Herzkasperl-Festzelts, die ihre Zulassung für die Oide Wiesn beim Oktoberfest gerichtlich durchsetzen wollten, sind mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht München gescheitert. Sie hatten argumentiert, der zugelassene Konkurrent hätte nicht berücksichtigt werden dürfen, weil seine Bewerbung grundsätzlich vom Stadtrat festgelegte Kulturkriterien nicht erfüllt habe. Dies sah das Verwaltungsgericht anders. Die Bewertung des Kulturprogramms erfolge vielmehr im Rahmen anderer Bewertungskriterien, eine Gewichtung liege in der Befugnis der Stadt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.06.2024 16:45 Uhr

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