Games, Radio, Filme: Aus dem guten alten Auto wird immer mehr auch eine Bühne für digitales Entertainment. Und sollten die Autos irgendwann noch autonomer fahren, wird sich dieser Trend noch verstärken. Nun hat sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW und Tesla angesehen. Und entschieden: Diese Systeme können genau wie Fernseher, Radio oder Computer bereits durch ihr Design die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen – und sind deshalb Gegenstand von Regulierung.
Benutzeroberflächen dürfen keine Sender benachteiligen
Aus Sicht der ZAK sind diese Systeme Benutzeroberflächen, die darüber entscheiden, welche Medien von Autofahrern genutzt werden. Was hier nur nach langem Suchen auffindbar ist, dürfte bei den Autorfahrern eine wesentlich geringere Rolle spielen als jene Medien, die einem beim Einsteigen sofort ins Auge springen. Wobei es hier vor allem noch um das Radio geht. "Diese Oberflächen entscheiden darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können", betont die Vorsitzende der ZAK Eva Flecken in einer Pressemitteilung.
Medienstaatsvertrag ist Grundlage
Die Hersteller von In-Car-Entertainment-Systemen fungieren somit als sogenannte "Gatekeeper" – denn sie haben es in der Hand, wie gut einzelne Medienangebote tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger erreichen können. Genau wie Suchmaschinenanbieter oder Hersteller von Smart-TV-Plattformen müssen sie sich an Grundsätze der Diskriminierungs- und Barrierefreiheit halten.
Grundlage der Richtlinien ist der Medienstaatsvertrag. Dort lautet einer der Grundsätze, dass Nutzerinnen und Nutzer möglichst frei zwischen Medienangeboten wählen können sollen. Außerdem müssen Angebote öffentlich-rechtlicher Sender und regional informierender Privatsender leicht auffindbar sein.
Tesla bekommt besondere Aufmerksamkeit
Auch mit dem Tesla Media Player haben sich die Medienregulierer beschäftigt. Der Tesla Media Player fasst verschiedene Angebote wie Apps oder Radio zusammen. Das Tesla-Angebot wird nun als Medienplattform eingestuft, was unter anderem bedeutet, dass der Autobauer ein Drittel der Kapazitäten für klassische Rundfunkmedien reservieren muss. Als Plattformanbieter gilt, "wer Rundfunkprogramme und andere Medienangebote zu einem Gesamtangebot zusammenstellt und es Kunden anbietet" – und das passiert eben mittlerweile nicht mehr nur im heimischen Wohnzimmer, sondern auch zunehmend im Auto.
Wie konkret sich diese Regulierung auf die jeweiligen Entertainment-Oberflächen auswirken werden, ist nicht ganz klar. Es kann aber durchaus sein, dass bestimmte Sender in Zukunft prominenter in den In-Car-Entertainment-Systemen auftauchen.
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