Nachdem der Start mehrfach verschoben wurde, ist es nun da: Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, E-Rezepte auszustellen.
Zwar können Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit Juli 2023 E-Rezepte einlösen. Dafür werden eine spezielle Smartphone-App oder die Gesundheitskarte benötigt. Aber seit dem neuen Jahr ist es für alle Praxen verpflichtend, den Service anzubieten. Dann können auch die meisten Privatversicherten ihr E-Rezept einlösen.
Was ist das E-Rezept, und welche Vorteile hat es?
Das E-Rezept ist ein vom Arzt erstelltes digitales Rezept, mit dem Versicherte in der Apotheke ihre Medikamente abholen können. Das E-Rezept lässt sich auf drei Wegen einlösen: mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck.
Im Prinzip ist es nichts anderes als ein QR-Code, den der Arzt digital erstellt und auf dem alle relevanten Daten zum verschriebenen Medikament enthalten sind. Es löst den rosa Zettel ab, der in der Arztpraxis abgeholt und zur Apotheke gebracht werden muss. Das E-Rezept soll Zeit, Wege und Bürokratie sparen.
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Das E-Rezept soll Zeit und Aufwand für Patienten, Ärzte und Apotheken einsparen. Patienten sollen mehr Flexibilität erhalten, da sie ein Rezept per App, über die Gesundheitskarte oder auch wie bisher als Papierausdruck einlösen können. Das E-Rezept soll fälschungssicher sein und außerdem die Kommunikation zwischen Patient und Apotheke erleichtern, etwa, wenn es darum geht, zu prüfen, ob ein Medikament verfügbar ist. Außerdem kann ein E-Rezept direkt nach einer Videosprechstunde ausgestellt werden.
Welche Optionen gibt es, um E-Rezepte einzulösen?
Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Zum einen mit der Versichertenkarte. Diese wird in ein Lesegerät gesteckt, die Daten werden ausgelesen und die Apotheke gibt die verordneten Medikamente aus. Eine Geheimzahl wird hierzu nicht benötigt.
Zudem anderen kann das E-Rezept auch über einen Papierausdruck der Arztpraxis mit einem QR-Code eingelöst werden, der dann in der Apotheke vorgezeigt wird.
Drittens gibt es den Weg über die kostenlose E-Rezept-App der halbstaatlichen Nationalen Agentur für Digitale Medizin (Gematik), die jedoch erst nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess genutzt werden kann. Mit der App kann man den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen oder das Rezept digital an die Apotheke senden und später abholen oder liefern lassen.
Dafür muss die Gesundheitskarte NFC-fähig sein (NFC steht für "Nahfeldkommunikation", eine Technik, die einen sicheren drahtlosen Datenaustausch zwischen Geräten ermöglichen soll) und es ist eine PIN erforderlich, die man bei der Krankenkasse vorher per Post-Ident-Verfahren anfordern muss. Auch diese Variante ist bereits in allen Apotheken möglich.
Wo hakt es aktuell noch?
In der Praxis gibt es offenbar noch einige Schwierigkeiten mit dem E-Rezept. Dazu gehören beispielsweise technische Probleme bei der Umsetzung in Apotheken und Arztpraxen, die Verunsicherung der Patientinnen und Patienten aufgrund mangelnder Aufklärung über die Funktionsweise des E-Rezepts sowie die Kosten für den technischen Support, die nicht gedeckt sind.
Was kann ich tun, wenn es Probleme mit dem E-Rezept gibt?
Oft dauert es eine Weile, bis das E-Rezept nach der Ausstellung durch die Arztpraxis technisch verfügbar ist. Es kann hilfreich sein, nach dem Arztbesuch etwas zu warten, bevor man die Apotheke aufsucht. In einigen Fällen kann es sogar Stunden dauern, bis das E-Rezept bereitgestellt wird. Eine Möglichkeit ist, in der Praxis nachzufragen, ob das Rezept bereits signiert wurde, oder um einen Ausdruck des E-Rezepts zu bitten, sobald dieses verfügbar ist. Wenn es Probleme mit der App oder der Gesundheitskarte gibt, kann ein Ausdruck des E-Rezepts in der Arztpraxis eine Lösung sein, den man dann in der Apotheke vorlegen kann.
Es kann auch durchaus noch vorkommen, dass es in der Apotheke technische Probleme gibt. In diesem Fall, etwa weil das Internet oder die Telematikinfrastruktur ausfällt. In diesem Fall kann das E-Rezept nicht eingelöst werden und die Praxis muss ein herkömmliches Papierrezept ausstellen.
Wie steht es um den Datenschutz?
Das Verfahren ist nach den Vorgaben der Gematik umgesetzt worden. Das E-Rezept wird nicht direkt auf der Versichertenkarte gespeichert. Stattdessen wird die Apotheke beim Einstecken der Versichertenkarte autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen. Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt gesendet, verschlüsselt bei einem zentralen Dienst gespeichert sowie verarbeitet. Die Apotheke ruft die Informationen dann wieder verschlüsselt ab. Somit sei, wie die Gematik erklärt, Schutz vor unbefugtem Zugriff gewährt.
Nur Patienten selbst, das ärztliche Personal und die Apotheke können die Informationen einsehen. Dritte Personen, mit denen man E-Rezepte aktiv teilt - etwa weil diese die Medikamente abholen - können ebenfalls darauf zugreifen. Das E-Rezept wird auf der Website zu dem Angebot als fälschungssicher beschrieben, zudem sei es digital signiert.
Können auch Privatversicherte das E-Rezept nutzen?
Das E-Rezept soll Schritt für Schritt auch für Privatversicherte nutzbar sein. Die Voraussetzungen müssen aber die verschiedenen privaten Krankenversicherer jeweils für das eigene Unternehmen und ihre Versicherten schaffen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer sein E-Rezept über die Gesundheitskarte oder einen Papierausdruck einlösen will, braucht dafür keine besonderen Voraussetzungen.
Wer das E-Rezept über den Weg der App nutzen möchte, benötigt eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Ob man eine solche besitzt, erkennt man an einer sechsstelligen Nummer unter den Deutschlandfarben der Gesundheitskarte oder an einem kleinen "Kontaktlos-Logo". Seit Dezember 2019 müssen alle Krankenkassen in Deutschland Gesundheitskarten mit NFC-Chips herausgeben.
Bevor das E-Rezept über die App verwendet werden kann, muss man zudem bei der Krankenkasse per Post-Ident-Verfahren eine PIN anfordern. Diese PIN ist für die Anmeldung in der App notwendig. Um das E-Rezept dann abzurufen, muss jedoch keine Pin eingegeben werden. Möchte man die Funktionen der E-Rezept-App nutzen, benötigt man außerdem ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle.
Was kann die E-Rezept-App auf dem Smartphone?
Die kostenlose App "Das E-Rezept" bietet Zusatzfunktionen. Falls Ärzte Videosprechstunden anbieten, kann das E-Rezept ohne Praxisbesuch in die App übermittelt werden. Auch Folgerezepte lassen sich direkt auf die E-Rezept-App übermitteln. Mit der sogenannten Familienfunktion können Nutzende der E-Rezept-App verordnete Arzneimittel für ihre Angehörigen oder Nachbarn abholen.
Die App wurde laut "Google Playstore" in den vergangenen Monaten bereits mehr als 100.000 Mal heruntergeladen, die Bewertungen sind allerdings bestenfalls durchwachsen.
Mit Informationen der dpa
Grafik: So funktioniert das E-Rezept über die App
Dieser Artikel ist erstmals am 5. Juli 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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