Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlappe erlitten. Ein Bundesrichter in Kalifornien wies Trumps in der Klage vorgebrachtes Argument zurück, die Twitter-Sperre stelle eine "Zensur" dar und verstoße damit gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung.
Der Richter ließ Trump und seinen Anwälten aber die Möglichkeit offen, die Klage in geänderter Form erneut einzureichen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, hieß es in der Urteilsbegründung. Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe - nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen.
Konten Trumps gegen Ende seiner Amtszeit gesperrt
Twitter wie auch Facebook und Youtube hatten Trumps Konten im Januar 2021 kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser waren die Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar 2021 durch Anhänger Trumps - und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptete er - auch aktuell noch - ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei.
Damit heizte er die Stimmung im Land auf. Twitter, wo ihm mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Der Ex-Präsident wehrt sich bereits seit längerem gegen die Sperrung seines Accounts.
Musk könnte Trumps Twitter Konto reaktivieren
Eine der großen Fragen ist, ob Trump nach der möglichen Twitter-Übernahme von Tech-Milliardär Elon Musk zu dem Netzwerk zurückkehren könnte. Trump hatte zuletzt erklärt, er wolle nicht zu Twitter zurück, auch wenn er es dürfte. Die Präsenz auf der Plattform könnte aber für eine mögliche Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2024 wichtig sein.
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