Eine Basisstation eines Festnetz-Telefons steht auf einem Tisch. Eine Hand hält das Telefon. (Symbolbild)
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Bei der Bundesnetzagentur gingen 2024 deutlich mehr Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein als im Vorjahr. (Symbolbild)

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Deutlich mehr Beschwerden über Telefonwerbung

Deutlich mehr Beschwerden über Telefonwerbung

Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorher einwilligen. Dagegen wird offenbar häufig verstoßen: Die Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung haben deutlich zugenommen. Manchmal tarnten sich Verkaufsgespräche als "Gesundheitsumfrage".

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ob Gewinnspiel oder ein äußerst günstiger Stromtarif: Unerlaubte Telefonwerbung hat 2024 zu deutlich mehr Beschwerden geführt. Im vergangenen Jahr seien diesbezüglich 37.561 kritische Wortmeldungen eingegangen und damit acht Prozent mehr als 2023, teilte die Bundesnetzagentur mit. Zuvor war das Beschwerdeaufkommen allerdings deutlich höher gewesen, 2022 hatte die Zahl bei 64.704 gelegen. 

Verbraucher-Belästigung: Bundesnetzagentur will gegen Firmen vorgehen

"Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr", erläuterte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir werden daher auch im neuen Jahr mit allem Nachdruck gegen Unternehmen vorgehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon belästigen." 

Bei nerviger Gewinnspiel-Werbung zog die Beschwerdezahl an, schon in jeder fünften kritischen Wortmeldung werden solche Ärgernisse geschildert. Ein Jahr zuvor ging es darum nur in jeder sechsten Beschwerde. Auch um Bauprodukte rund um das Thema Photovoltaik ging es häufig. 

Werbeanrufe nur mit Einwilligung: 1,4 Millionen Euro Bußgelder

Werbeanrufe dürfen nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Werbe-Einwilligung kann später widerrufen werden – klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde ist unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde [externer Link] möglich. Die Bonner Aufsichtsbehörde ging gegen die halbseidenen Werbetreibenden vor und verhängte Bußgelder über insgesamt 1,37 Millionen Euro, im Jahr 2023 waren es 1,44 Millionen Euro.

Masche mit "Gesundheitsumfrage"

Ein Verfahren der Bundesnetzagentur richtete sich im vergangenen Jahr gegen ein Unternehmen, das Werbegespräche mit der vorgeschobenen Bitte einer Gesundheitsumfrage begann. Die Anrufenden gaben sich etwa als Vertreter eines Apothekenverbandes aus, was gar nicht stimmte.

Im Verlauf des Gesprächs wurden die Angerufenen – häufig waren es ältere Menschen – dazu gedrängt, teure Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen.

Mit Informationen von dpa

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