Ebenso wie Arbeitnehmer zahlen gesetzlich versicherte Rentner einen bestimmten Prozentsatz ihrer Bezüge als Kassenbeitrag. Wenn die Kassenbeiträge steigen, wird auch mehr von der Rente abgezogen. Es bleibt also netto weniger vom Renten-Brutto. Die Rentenversicherung übernimmt dabei sozusagen die Rolle des Arbeitgebers und trägt die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Das gilt auch bei einer Anhebung des Krankenkassenbeitrags.
Höhere Kassenbeiträge: Unterschiedliche Auswirkungen
Bei einigen Kassen gibt es beträchtliche Beitragssteigerungen. So hebt die zweitgrößte bundesweite Kasse, die Barmer, ihren Beitragssatz um 0,69 Prozentpunkte an. Wer beispielsweise 1000 Euro Rente hat und bei der Barmer versichert ist, bekommt ab März deshalb 3,45 Euro weniger überwiesen. Die anderen 3,45 Euro, die nötig sind, um die Anhebung um 0,69 Prozentpunkte zu finanzieren, übernimmt die Rentenkasse.
Andere Kassen steigern ihren Beitragssatz deutlich langsamer. Die Siemens BKK (SBK) wird um 0,2 Prozentpunkte teurer, die aufs Handwerk spezialisierte IKK Classic um 0,1 Prozent. Wer 1000 Euro Rente hat und bei der SBK versichert ist, bekommt also einen Euro weniger überwiesen, bei der IKK Classic verringert sich die Auszahlung um 50 Cent.
Eine schriftliche Information darüber, ob der Kassenbeitrag sich verändert, bekommen Rentner in der Regel nicht. Sie können eine Änderung an ihrem monatlichen Kontoauszug ablesen.
Entwarnung für viele im Freistaat
Auch mehrere AOK in verschiedenen Bundesländern werden teurer. In Bayern hält die AOK ihren Beitragssatz hingegen stabil, sie ist mit rund 40 Prozent Marktanteil die größte Kasse im Freistaat. Unter den bundesweiten Kassen lassen die Nummer eins und die Nummer drei, TK und DAK, ihre Beiträge ebenfalls gleich.
Und es gibt einige kleinere Kassen mit Schwerpunkt in Bayern, die ihre Beitragssätze sogar senken, etwa die Audi BKK und die BKK Faber-Castell: Sie verringern ihren Beitragssatz jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Wer 1000 Euro Brutto-Rente hat, und bei einer dieser Kassen versichert ist, bekommt also ab März 1,25 Euro mehr überwiesen.
Kassenwechsel auch für Rentner möglich
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es, anders als bei Privatversicherern, umfassende Rechte, sich einen neuen Anbieter zu suchen. Wer mindestens zwölf Monate bei einer Kasse war, kann sie jederzeit verlassen. Wenn eine Kasse ihren Beitragssatz anhebt, bekommen Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn sie noch keine zwölf Monate bei ihrer Kasse waren. Alter oder Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle. Auch Rentnerinnen und Rentner können sich also bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse anmelden, sie übernimmt auch die Abmeldung bei der früheren Kasse.
Verbraucherschützer raten allerdings bei einem Wechsel auf das Gesamt-Angebot einer Kasse zu achten, auch was den Service betrifft. Und Anträge etwa auf Hilfsmittel oder Reha-Leistungen müssen bei einem Kassenwechsel gegebenenfalls neu gestellt werden.
Deutliches Rentenplus im Juli erwartet
Für alle Rentnerinnen und Rentner steigen im Juli die Brutto-Bezüge. Die dafür zuständigen Fachleute haben im vergangenen Herbst einen Anstieg um rund 3,5 Prozent errechnet, weil die Renten immer mit einem gewissen Abstand den Anstieg der Arbeits-Einkommen nachvollziehen. Den entsprechenden Beschluss fasst die Bundesregierung im Frühjahr.
Wer 1.000 Euro Rente monatlich hat, bekommt also ab Juli wahrscheinlich brutto 35 Euro mehr. Davon werden allerdings auch höhere Abzüge fällig, etwa für die Kranken- oder Pflegeversicherung und möglicherweise für die Steuer. Aber auch nach diesen Abzügen bleibt allen Rentnerinnen und Rentnern netto mehr. Allerdings steigen auch die Lebenshaltungskosten im Schnitt – was Ruheständler je nach ihrer jeweiligen Lebenssituation unterschiedlich trifft.
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