Der Angeklagte, sein Verteidiger und weitere Personen befinden sich in einem Gerichtssaal.
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Ein Volksfest-Gastronom soll jahrelang Steuern hinterzogen haben.

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Steuerhinterziehung: Nürnberger Volksfest-Gastronom vor Gericht

Steuerhinterziehung: Nürnberger Volksfest-Gastronom vor Gericht

Ein Volksfest-Gastronom soll über Jahre hinweg Steuern hinterzogen haben. Zum Prozessauftakt in Nürnberg einigten sich die Verhandlungsbeteiligten auf eine sogenannte Verständigung: Bewährungsstrafe gegen Geständnis und "Schadenswiedergutmachung".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

In Nürnberg hat am Mittwochvormittag der Prozess gegen einen bekannten Volksfest-Wirt begonnen. Der Mann, der unter anderem auf dem Nürnberger Volksfest, der Erlanger Bergkirchweih, der Michaelis-Kirchweih in Fürth und auf Festen in Neumarkt in der Oberpfalz vertreten war, soll über Jahre hinweg Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen haben.

Bewährungsstrafe in Aussicht: "Verständigung" der Beteiligten

Der Gastronom soll laut Anklage Steuerhinterziehung in 16 Fällen betrieben und einen Steuerschaden von 768.000 Euro im Zeitraum 2013 bis 2018 verursacht haben. Während des Verhandlungstages stufte die Kammer die Summe allerdings auf rund 500.000 Euro herab, da in der Anklagesumme Umsatz gleich Gewinn gesetzt und Ausgaben teilweise nicht eingerechnet wurden.

Im Zuge dessen einigten sich die Verfahrensbeteiligten am Nachmittag auf eine sogenannte Verständigung. Demnach muss der Gastronom mit einer Bewährungsstrafe im Rahmen von einem Jahr und neun Monaten bis zwei Jahren rechnen. Im Gegenzug muss der Angeklagte ein Geständnis ablegen und eine Schadenswiedergutmachung von 250.000 Euro bis Ende dieses Jahres zahlen.

Betriebsprüfung führte zu Hausdurchsuchung

Der Gastronom räumte daraufhin die Anklagevorwürfe im Grunde ein – auch die Zahlung sicherte er zu. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, so erlischt die Bindung des Gerichts an diese "Verständigung". Die Vereinbarung wäre ebenfalls hinfällig, sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Strafe doch nicht passend sei.

Bei einer Betriebsprüfung im Jahr 2018 waren Mängel in der Kassenführung des Betriebs aufgefallen. Steuerfahnder hatten dann bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2019 handschriftliche Aufzeichnungen in einem Tresor entdeckt. Die Eintragungen in diesen Büchern, die nach Festen sortiert waren, wurden mit abgegeben Steuerunterlagen verglichen. Dabei seien Differenzen aufgefallen. Für die Verhandlung sind weitere Termine am 19. und 27. März geplant.

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