Archivbild: Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer
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Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Wie geht es nun weiter?

Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Wie geht es nun weiter?

Zweieinhalb Jahre nach seiner Verurteilung muss sich Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es nicht um Steuerhinterziehung, sondern um einen anderen Vorwurf. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Die neue Anklage gegen Alfons Schuhbeck hat es in sich - 124 Seiten Anklageschrift und 45 Bände an Ermittlungsakten: Damit beschäftigt sich nun das Landgericht München I und prüft, was hinter den neuen Vorwürfen gegen den ehemaligen Starkoch steckt. Rund zweieinhalb Jahre nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung muss sich Schuhbeck ab Juni erneut vor Gericht verantworten.

Was wirft die Anklage Alfons Schuhbeck vor?

Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Star-Koch Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vor. Für neun seiner Unternehmen soll Schuhbeck laut Anklage die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war. Dadurch seien "zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt" worden, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. Mindestens ein Unternehmen habe in der Folge selbst einen Insolvenzantrag stellen müssen. Außerdem wirft die Behörde Schuhbeck Betrug mit Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen vor. Er soll demnach Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben.

Wie hängt das frühere Urteil mit dem neuen Prozess zusammen?

Im Oktober 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Ermittlungsbehörden ihre Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen und demnach den weiteren Komplex mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs und weiterer Delikte noch nicht angeklagt, erklärt Laurent Lafleur, Sprecher des Münchner Oberlandesgerichts, gegenüber dem BR. Die mutmaßlichen Straftaten, die die Staatsanwaltschaft Schuhbeck jetzt vorwirft, haben sich demnach vor dem Urteil im Jahr 2022 zugetragen. Der 75-Jährige habe also nicht nach der Verurteilung oder gar aus seiner Haft heraus gehandelt. Das heißt, das Gericht darf laut Lafleur - sollte es zu einer Verurteilung kommen - die abgeurteilte Steuerhinterziehung nicht zu Lasten des Angeklagten als Vorstrafe verwerten.

Welche Strafe kann auf Schuhbeck zukommen?

Für den Tatbestand der Insolvenzverschleppung sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Ist ein Betrug oder Subventionsbetrug gegeben, drohen dem Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, erklärt Lafleur. Sollte das Gericht bei dem Betrug einen besonders schweren Fall annehmen, etwa weil eine Gewerbsmäßigkeit bejaht werden sollte, läge der Strafrahmen sogar bei sechs Monaten und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht werde die Straftaten zwar einzeln bewerten, doch die Höhe der Strafen nicht addieren - vielmehr zähle das Gesamtbild am Ende. Wie hoch die Strafe ausfallen werde, sei derzeit noch nicht zu sagen, so Lafleur. Wie in allen Prozessen werde auch eine Rolle spielen, wie sich Schuhbeck als Angeklagter verhalten wird, etwa ob er ein Geständnis ablegt oder sich zum Beispiel um Schadenswiedergutmachung bemüht. Erst wenn das Landgericht München die Anklageschrift herausgegeben hat, wird Näheres zum möglichen Strafrahmen bekannt.

Kann Alfons Schuhbeck noch vorzeitig entlassen werden?

Derzeit ist Schuhbeck in einer Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld untergebracht und sitzt seine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ab. Dazu hatte ihn das Landgericht München I im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Welchen Einfluss ein mögliches weiteres Urteil auf Schuhbecks Haftlänge hat, dazu wollte sich Gerichtssprecher Lafleur nicht äußern.

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