Kommt sie nun, kommt sie nicht? Die Kindergrundsicherung war in der Ampelregierung eigentlich eine ausgemachte Sache, aber dann kippelte erst das Vorhaben und später platzte die ganze Regierung. Was an Änderungen für Familien übrigbleibt, ist sehr überschaubar.
Kindergrundsicherung auf ganzer Linie gescheitert
Der große Wurf in der Familienpolitik der gescheiterten Ampelregierung hätte die Kindergrundsicherung sein sollen. Mit ihr wären mehrere Leistungen zusammengenommen worden, die bis jetzt einzeln beantragt werden und für viel bürokratischen Aufwand sorgen: Der Kindersofortzuschlag, das Kindergeld und das Bürgergeld. Das hätte sowohl für die Familien als auch für den Verwaltungsapparat einiges erleichtert. Aber: Hätte, hätte, Fahrradkette. Davon kommt nun nichts.
Steuerlicher Kinderfreibetrag steigt genauso wie Düsseldorfer Tabelle
Was übrigbleibt von diesem großen Wurf, sind Einzelheiten. Beispielsweise wird der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben: Um 156 Euro auf 9.756 € bei zusammen veranlagten Paaren.
Außerdem ist die angepasste Düsseldorfer Tabelle für viele Familien wichtig: Die Tabelle steckt einen Rahmen ab, der festlegt, wie hoch die Unterhaltszahlungen für Kinder sein müssen, wenn die Eltern getrennt leben. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bis zum 6. Geburtstag beträgt ab dem neuen Jahr zwei Euro mehr als bisher: 482 Euro. Einen deutlichen Sprung macht dagegen der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder nur bei einem Elternteil leben. Er steigt um 60 auf 990 Euro.
Pflege wird finanziell stärker gefördert
Von den Jüngsten zu den Ältesten: Wer daheim pflegt oder gepflegt wird, kann ab dem neuen Jahr mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung rechnen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, sieht ab 2025 unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes, bessere Sachleistungen und mehr Flexibilität bei der Nutzung von Pflege- und Entlastungsangeboten vor.
Konkret heißt das: Alle Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent angehoben. Beim Pflegegeld gibt es bis zu 52 Euro mehr im Monat als bisher, für Pflegesachleistungen bis zu 99 Euro mehr, der Entlastungsbetrag steigt auf 131 Euro monatlich, und in der vollstationären Pflege gibt es bis zu 91 Euro mehr monatlich.
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