Hotelanlage in Santa Maria auf der kapverdischen Insel Sal auf Liegen an einem Swimming Pool.
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Mit Handtüchern stundenlang reservierte Poolliegen sind für viele ein echtes Ärgernis. Ein Griechenland-Tourist bekommt nun eine Erstattung.

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Streit um reservierte Liegen am Pool - Kläger erhält Erstattung

Viele Urlauber dürften das kennen: Am Pool ist schon längst keine Liege mehr frei, obwohl viele Gäste noch frühstücken oder schlafen. Ein genervter Kläger bekommt deswegen nun etwas Geld zurück.

Poolliegen, die stundenlang mit Handtüchern reserviert werden, sind für viele Urlauber ein echtes Ärgernis. Ein Griechenland-Tourist hat nun vom Amtsgericht Hannover eine Erstattung zugesprochen bekommen. Der Grund: Er hatte die Liegen am Pool während des Urlaubs größtenteils nicht nutzen können.

Der Familie aus Bischofswerda in Sachsen seien 322,77 Euro zugesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Die Pauschalreise nach Rhodos hatte insgesamt 5.260 Euro gekostet.

Kläger wollte 15 Prozent des Reisepreises zurück

Das gebuchte Hotel verfügte nach Gerichtsangaben über sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Nach den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es untersagt, diese für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Leitung und Personal des Hotels unternahmen den Schilderungen zufolge aber nichts gegen Verstöße. Der Kläger aus Sachsen sah einen Reisemangel und forderte 798 Euro zurück.

Mit dem Urteil gab das Gericht dem Mann nun teilweise Recht. Zur Begründung hieß es, eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stelle oder aber nicht einschreite, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen.

Reiseveranstalter sah friedliches Wettrennen der "frühen Vögel"

Der Kläger hatte dies mehrfach gerügt. Der Veranstalter sah nach Angaben des Gerichts eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen "frühen Vogel".

Das Gericht entschied über eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

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