Alle Jahre wieder erhalten viele Beschäftigte von ihrem Betrieb eine Sonderzahlung vor dem Weihnachtsfest. Das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat eine Umfrage ausgewertet. 52 Prozent können sich heuer über die Geldgabe zum Fest freuen. Im vergangenen Jahr waren es noch 53 Prozent. Bei der Höhe dieser Sonderzahlung ist die Spannbreite groß. Nur wenige Betriebe sehen ein volles 13. Monatsgehalt vor, wie im privaten Bankgewerbe.
Spannbreite sehr groß
Sofern jemand die Packerl unter seinem Christbaum ausschließlich vom Weihnachtsgeld zahlt, dann dürften die Feldarbeiterinnen und Feldarbeiter hierzulande deutlich weniger darunterlegen können als die Kräfte aus der Chemieproduktion. In der Landwirtschaft beträgt das Weihnachtsgeld laut Umfrage – ausgewertet von der Hans-Böckler-Stiftung – nur 250 Euro. Beschäftigte in der chemischen Industrie bekommen dagegen gut 4.000 Euro.
Für die meisten Beschäftigten gibt es einen bestimmten Prozentsatz vom Monatseinkommen. Steigt das in der Gehaltsrunde, steigt auch das Weihnachtsgeld entsprechend. Bei der Deutschen Bahn oder dem öffentlichen Dienst steigt das in diesem Jahr zum Beispiel um über zehn Prozent. Putzkräfte hingegen erhalten kein im Tarifvertrag abgesichertes Weihnachtsgeld. Aber es gibt eine verbriefte Zusage der Gebäudereiniger, genau darüber mit der Gewerkschaft IG BAU zu verhandeln und eines festzuschreiben.
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Männer öfter bedacht als Frauen
Die Forscher der Böckler-Stiftung haben noch weitere Merkmale untersucht. Ob jemand Weihnachtsgeld erhält, hängt demnach auch vom Geschlecht ab. So gaben 54 Prozent der befragten Männer an, diese Sonderzahlung zu bekommen. Bei Frauen sind es nur 48 Prozent. Der Grund: Mitarbeiterinnen sind öfter in Branchen tätig, wo es keinen oder seltener im Tarifvertrag einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt. Eine Rolle spielt auch, ob jemand in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt ist, ob er oder sie unbefristet oder befristet eingestellt ist.
Und auch der Wohnort spielt eine Rolle. So wird das Weihnachtsgeld in Westdeutschland mit 53 Prozent häufiger ausbezahlt als in Ostdeutschland, mit 41 Prozent. Hier dürfte eine Rolle spielen, dass es im Osten weit weniger Betriebe mit Tarifbindung gibt als im Westen.
Kein automatischer Rechtsanspruch
Weihnachtsgeld ist zunächst einmal eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Kein Gesetz zwingt ihn dazu, seine Beschäftigten zum Fest zusätzlich Geld zu überweisen. Was es aber gibt, das sind Tarifverträge. In vielen ist die Sonderzahlung festgeschrieben. Laut Böckler-Studie bekommen 77 Prozent der Beschäftigten mit Tarif das Weihnachtsgeld – ohne Vertrag erhalten nur 41 Prozent die Zahlung.
Das Statistische Bundesamt kam jüngst auf eine deutlich höhere Zahl. Allerdings schaut sich die Wiesbadener Behörde die Jahres-Sonderzahlungen insgesamt an. Die beinhalten außer dem Weihnachtsgeld oft noch das Urlaubsgeld. Natürlich können sich bei der Einstellung alle die Geldgabe im Arbeitsvertrag zusichern lassen. Und wenn der Arbeitgeber sich alle Jahre wieder vor Weihnachten spendabel zeigt und nicht jedes Jahr betont, dass er nur diesmal so freizügig ist, dann kann laut Arbeitsrechtlern daraus eine sogenannte "betriebliche Übung" und damit eine Verpflichtung entstehen.
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