Viel Geld steht im Raum: 140 Millionen Euro plus Zinsen sollen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sowie der ehemalige Finanzvorstand und die Produktvorständin als Gesamtschuldner bezahlen. Eingeklagt hat den Betrag der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der damit Geld für die Gläubiger herausholen will.
Gericht: Wirecard-Vorstände haben gegen kaufmännische Pflichten verstoßen
Die Kammer für Handelssachen beim Münchner Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Helmut Krenek folgte Jaffés Argumentation weitgehend. Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagten einen Kredit in Asien vergeben und weitere Schuldverschreibungen gezeichnet haben und dabei mindestens fahrlässig gegen die Pflichten ordentlicher Kaufleute verstoßen haben.
Wirecard-Vorstände haben Kredite vergeben ohne Absicherung
Der Kredit und die Schuldverschreibungen platzten, weshalb das Unternehmen Wirecard geschädigt wurde. Konkret geht um einen 100 Millionen-Euro-Kredit für das sogenannte MCA-Geschäft in Asien, der nur zum Teil getilgt wurde. Dabei wurde Wirecard mit 40 Millionen Euro geschädigt. Weitere Schuldverschreibungen führten zu einem Schaden von 100 Millionen Euro. Dabei hätten die Vorstände keine Sicherungen vorgenommen und sich auf Zusagen von Geschäftspartnern zur Kreditwürdigkeit verlassen. Das sei ein unvertretbares Risiko gewesen.
Dies passierte zu einer Zeit, als der Aufsichtsrat bereits eine Sonderprüfung durch KPMG eingeleitet hatte, ob das sogenannte TPA-Geschäft (Third Party Acquiring) überhaupt existierte. Das MCA- und das TPA-Geschäft hingen eng zusammen. Braun und der Finanzvorstand waren aus ihrer Ressortzuständigkeit dafür verantwortlich, die Produktionsvorständin hätte zumindest misstrauisch werden müssen, so das Landgericht.
Wirecard-Insolvenzverwalter könnte am Ende weitgehend leer ausgehen
Nicht verantwortlich ist nach Ansicht des Gerichts ein Aufsichtsratsmitglied von Wirecard. Hier habe der Insolvenzverwalter nicht beweisen können, dass dessen mangelnde Aufsicht ursächlich für die Kreditvergaben war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die Beklagten dagegen Berufung einlegen.
Doch auch wenn das Urteil von höheren Instanzen bestätigt wird, bleibt unsicher, wie viel Geld der Insolvenzverwalter am Ende von den drei Ex-Vorständen von Wirecard bekommt. Diese haften zwar mit ihrem Privatvermögen, es ist aber fraglich, ob dieses für den Schadensersatz ausreicht. Wirecard hatte für die Vorstände und Aufsichtsräte auch eine Manager-Haftpflicht abgeschlossen, die die geforderte Summe decken könnte. Bei Straftaten von Managern greift diese aber nicht.
Strafrechtliche Fragen klären andere Gerichte
Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, nachdem angebliche Gelder in Höhe von 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz fehlten. Die Staatsanwaltschaft München geht davon aus, dass der Großteil davon nie wirklich, sondern aufgrund manipulierter Bilanzen nur auf dem Papier existierte. Bereits seit 2022 wird deshalb u.a. gegen den früheren Vorstandschef Braun verhandelt. Gegen den Ex-Finanzvorstand und die ehemalige Produktvorständin hat die Staatsanwaltschaft im August Anklage erhoben.
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