💬 "Dein Argument" greift Euren Input auf: Kommentare aus der BR24-Community sind Anlass für diesen Beitrag. 💬
Was bedeutet Schuldunfähigkeit? Diese Fragte stellte sich erneut in den Kommentarspalten, nachdem der Bericht erschienen war, dass der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig ist.
"Wie zu erwarten, nicht voll schuldfähig", kommentierte zum Beispiel BR24-User "sonnenblume1". "Und jetzt?" In dem Fall hat noch kein Gericht entschieden.
Wann handelt jemand ohne Schuld?
Eine Person kann in Deutschland nur bestraft werden, wenn sie auch schuldhaft gehandelt hat. Nur wer fähig ist, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann eine Strafe erhalten.
Ohne Schuld handelt jemand laut Strafgesetzbuch, wenn er bei der Tat diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht hatte, weil eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung oder eine schwere andere seelische Störung vorlag.
2023 waren in Bayern (externer Link) über alle Straftaten hinweg von insgesamt 120.210 Abgeurteilten – also Verurteilte und Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden – 179 Personen schuldunfähig.
Darüber hinaus kann jemand vermindert schuldfähig sein: Die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, war dann erheblich vermindert. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt dann beispielsweise eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Darüber hinaus ist ebenfalls die Unterbringung in einer Klinik möglich.
Schuldunfähigkeit: Keine normale Strafe
"Wenn die Schuldunfähigkeit feststeht, darf die Reaktion des Staates keine normale Strafe sein", erklärt Professorin Katrin Gierhake vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg.
Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs regelt, wann das Gericht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen soll. Dort heißt es, dass von der schuldunfähigen Person infolge ihres "Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten" zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei. Die Verhältnismäßigkeit muss dabei gewahrt werden. "Erhebliche rechtswidrige Taten" sind dabei entweder solche, die Opfer seelisch oder körperlich erheblich schädigen oder gefährden. Oder solche Taten, die schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Für die Einweisung in eine Klinik muss ein Psychiater oder Gutachter feststellen, dass der Täter für die Allgemeinheit oder sich selbst gefährlich ist.
Die Unterbringung in einer Klinik, der sogenannte Maßregelvollzug, wird dabei nicht als Strafe verstanden, sondern als Behandlung. So auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dorthin kann jemand gebracht werden, der eine rechtswidrige Tat im Rausch oder im Zusammenhang mit einer Sucht begangen hat.
Unterbringungsdauer in Psychiatrie steht zunächst nicht fest
Nutzerin "Tante.gerda" kommentierte kürzlich: "Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Eigentlich ist es doch im Sinne der Bevölkerung, solche psychisch kranken Menschen möglichst lange 'wegzusperren'. Wenn er ins Gefängnis kommt, wird seine Haftstrafe wohl deutlich kürzer ausfallen als in der Psychiatrie, da gibt da es nämlich tatsächlich lebenslänglich."
Die Dauer einer Unterbringung steht zunächst nicht fest. Gierhake sagt: "Sie richtet sich nicht nach der Schuld – das ist bei Strafunfähigkeit der Unterschied zum Strafvollzug. Wenn Schuld als Maßstab wegfällt, gilt ein anderes Prinzip – und das ist hier, solange man erwartet, dass die Person gefährlich ist." Es gibt Überprüfungspflichten, ob die "Gefährlichkeit" einer betreffenden Person fortbesteht.
Eingriff durch Freiheitsentzug
Strafvollzug oder Maßregelvollzug: Was ist härter? Dazu gibt es immer mal wieder Mutmaßungen. "FürMenschlichkeit" kommentierte: Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei "eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt". "Nichts mit milder Strafe oder ähnlichem", führte er aus, "im Prinzip für alle die sicherste Maßnahme und keine Luxus-Unterbringung des Täters".
"Der Maßregelvollzug ist nicht zwingend milder als der Strafvollzug", sagt auch Gierhake, "weil aus Sicht der Betroffenen dieselben Freiheitseinschränkungen bestehen können" – auch wenn medizinische, therapeutische oder andere eingliedernde Maßnahmen erfolgen.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales, zu denen das Amt für Maßregelvollzug gehört, verwies im Frühjahr 2024 auf BR24-Nachfrage ebenfalls auf den "gerichtlich angeordneten Freiheitsentzug, der für die untergebrachten Personen selbstverständlich einen großen Eingriff darstellt".
In Bayern sind die Bezirke für den Maßregelvollzug zuständig. Im Freistaat gibt es laut ZBFS 14 Maßregelvollzugseinrichtungen. Dort sind insgesamt rund 3.000 Personen untergebracht, wobei nicht alle im Moment der Tat als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig galten.
Hinweis: Wir hatten bereits im April 2024 über das Thema Schuldunfähigkeit berichtet. Uns erreichen weiterhin Kommentare dazu, weshalb wir diese mit dem Beitrag noch einmal neu aufgreifen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!