Kränze, Kerzen und Blumen sind im Park Schöntal in Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs aufgestellt.
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Mutmaßlicher Angreifer von Aschaffenburg wohl schuldunfähig

Mutmaßlicher Angreifer von Aschaffenburg wohl schuldunfähig

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der mutmaßliche Täter des Gewaltverbrechens in Aschaffenburg wohl schuldunfähig ist. Demnach habe er wegen einer Erkrankung das Unrecht der Tat wahrscheinlich nicht einsehen können.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig. Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt. Wie es auf BR-Anfrage heißt, geht es in dem Gutachten um die Voraussetzungen für eine einstweilige Unterbringung des 28-Jährigen in der Psychiatrie.

Gutachten sieht "hohe Wahrscheinlichkeit"

Demnach bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Wegen einer psychiatrischen Erkrankung habe ihm die Fähigkeit gefehlt, das Unrecht der Tat einzusehen.

An welcher Krankheit der Mann demzufolge konkret leide, dürfe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit und ob der Mann dauerhaft in die Psychiatrie soll, müsste ein Gericht fällen. Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern unterdessen an.

Schon früh Hinweise auf Erkrankung gefunden

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt haben. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Die Tat des ausreisepflichtigen Asylbewerbers hatte im Bundestagswahlkampf eine Debatte über eine schärfere Migrationspolitik entfacht.

Mit Informationen von dpa und AFP

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