Drei Schornsteine, aus denen Rauch aufsteigt
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Die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurden bisher noch nicht erfüllt.

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Ziele verfehlt: Fünf Jahre Bundes-Klimaschutzgesetz

Ziele verfehlt: Fünf Jahre Bundes-Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt keine Grenzwerte fest, sondern Ziele. Eine weitere Besonderheit des Gesetzes: Ein Expertenrat prüft die Einhaltung dieser Ziele. Bisher fand das Gremium neben Erfolgen stets auch Defizite.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Morgen am .

Am 12. Dezember 2019 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz in der Urfassung beschlossen: Bis 2030 sollten die Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent sinken, bis 2050 sollte Deutschland klimaneutral werden. Für die sechs verschiedene Sektoren nennt das Gesetz außerdem bis 2030 maximale Jahres-Emissionsmengen. Werden sie überschritten, muss dieser Sektor ein Sofortprogramm vorlegen. Das war für Verkehr und Gebäude stets der Fall. Sie konnten sich aber zum Ausgleich bei Sektoren "bedienen", die ihre Ziele übererfüllt hatten.

Gesetz verfassungswidrig, weil nicht zukunftsfähig

Im März 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, das Gesetz verstoße gegen den Grundgesetz-Artikel 20a. Der verpflichtet den Staat, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen". Das Gesetz verschiebe aber die Last der Emissionsminderung vor allem in die Zeit nach 2030, zulasten der heutigen jungen Generation. Geklagt hatten Klimaaktivisten im Alter zwischen 15 und 32 Jahren.

Der Umweltpolitik-Wissenschaftler Martin Jänicke von der Freien Universität Berlin hält das Urteil für wegweisend. "Zukünftige Menschen haben keine Rechte, aber Kinder haben Rechte. Es ist ein sehr interessanter Weg, die Unklarheit von Zukunftsfragen auf konkrete Interessenten zu beziehen". Die Novelle des Gesetzes legte neue Etappen fest: 65 statt 55 Prozent Minderung bis 2030, Klimaneutralität bis 2045 statt 2050.

Blick in die Zukunft

Im letzten Sommer stand die zweite Novelle an. Außer den Emissionsdaten des Vorjahres prüft der Expertenrat auch die sogenannte Projektion, also wie sich die politischen Entscheidungen auf zukünftige Treibhausgas-Emissionen auswirken. Ist das nicht der Fall, muss die Regierung ein Klimaschutzprogramm auflegen, erklärt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen und Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme. "Allerdings, und das haben wir durchaus kritisch beurteilt, erst wenn dies zweimal in Folge passiert. Wenn absehbar ist, dass die Ziele nicht erreicht werden, wäre es gut, unmittelbar zu handeln."

Abgeschafft wurden bei der jüngsten Novelle die Höchstmengen der einzelnen Sektoren. Umweltverbände hatten das als Schwächung kritisiert. Hans-Martin Henning verweist allerdings darauf, dass Überschreitungen in einem Sektor auch vorher schon durch Unterschreitungen in einem anderen ausgeglichen werden konnten. Weggefallen sind die Sofortprogramme. Aber die betroffenen Sektoren müssen Vorschläge machen, die in ein Regierungsprogramm eingehen und vom Expertenrat überprüft werden.

"Klimaschutz-Jahreszeugnis" ohne Folgen?

In diesem Jahr hat der Expertenrat in seinem Gutachten erstmals auch die Projektion der Treibhausgas-Emissionen unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass Deutschland seine Ziele erreicht. Der Expertenrat hält das für zu optimistisch. Laut seinem Gutachten wird das Ziel 2030 knapp verfehlt, für die Zeit danach sieht er sogar "substanzielle Überschreitungen der Ziele".

Welche Folgen hat ein schlechtes "Klimaschutz-Jahreszeugnis"? Sanktionen gibt es nicht, "aber ich denke schon, dass die Kraft unseres Wortes einige Wirkung erzielen kann," meint Hans-Martin Henning. "Unsere Beurteilung der Sofortprogramme oder des Klimaschutzprogramms 2023 wurden in der Öffentlichkeit sehr aufmerksam verfolgt."

Das vergessene Klimaziel

Wie wichtig das ist, zeigt ein Blick zurück auf das erste deutsche Klimaziel von 1987: Bis 2005 sollte Deutschland 25 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Gesetzlich verankert war es nicht. Der Klimawandel war damals nur ein Thema für die Wissenschaft, nicht für die Politik. Bis Anfang der 2000er geriet es in Vergessenheit, erzählt der Umweltpolitik-Wissenschaftler Martin Jänicke: "Ich war in der Zeit im Sachverständigenrat für Umweltfragen, wir mussten nachblättern, um zu gucken, dass es dieses Ziel gab. Offensichtlich ist auch überhaupt nicht diskutiert worden, wie man es machen muss. Aber der breite Dialog ist Bestandteil einer zielorientierten Politik, nur wenn die Ziele breit ausgehandelt sind, werden sie auch akzeptiert."

Beim zweiten deutschen Klimaziel von 2007, immer noch ohne Gesetz, klappte das so gerade eben: 40 Prozent weniger Treibhausgase bis 2020 wurden erreicht, weil die Corona-Pandemie vor allem den Verkehr lahmlegte. In der Zukunft muss Deutschland seine Klimaziele aber ohne derartige Einbrüche erreichen, wobei die Gutachten des Expertenrats wenig Gründe zur Zuversicht liefern.

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